Sachverständigenausschuss Verschreibungspflicht

Apotheker und Ärzte sehen sich gut vertreten

Berlin - 07.06.2012, 12:52 Uhr


Die im Rahmen der 16. AMG-Novelle geplanten Änderungen bei der Besetzung und Stimmgewichtung im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht treffen bei den Betroffenen auf ein unterschiedliches Echo. Die pharmazeutische Industrie soll künftig kein Stimmrecht mehr haben – das missfällt ihr. Apotheker und Ärzte begrüßen die neue Regelung hingegen.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht ist ein Beratungsgremium des Bundesgesundheitsministeriums in allen Fragen der Vertriebsabgrenzung zwischen Verschreibungs- und Apothekenpflicht. Sobald eine Rechtsverordnung erlassen werden soll, die Änderungen bei der Verschreibungspflicht vorsieht, sind die Experten des Ausschusses anzuhören. Derzeit heißt es in § 53 Abs. 2 AMG, dem Ausschuss sollten in diesem Fall „Sachverständige aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis und der pharmazeutischen Industrie“ angehören. Die geplante Neuformulierung sieht vor, dass es sich um „Sachverständige aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie Sachverständige der Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker“ handeln sollte. Zudem wird ein neuer Satz hinzugefügt: „Die Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Praxis und der pharmazeutischen Industrie nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.“

Apotheker und Ärzte haben kein Problem damit, auf einen Praktiker mit Stimmrecht im Ausschuss zu verzichten. Die Bundesärztekammer und die -Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft schreiben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur AMG-Novelle, dass die personellen Änderungen geeignet seien, „um Entscheidungen in diesem Gremium zukünftig auf rein wissenschaftlicher Basis zu treffen und einer ökonomischen Beeinflussung entgegenzuwirken“. Dies ist das erklärte gesetzgeberische Ziel. Die ABDA begrüßt die Neuformulierung ebenfalls. Ausdrücklich hält sie zudem nichts vom ergänzend vorgebrachten Vorschlag des Bundesrates, die bisherige Zusammensetzung beizubehalten, den Vertretern der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft aber ein doppeltes Stimmrecht zuzuerkennen.

Letzteres ist aus Sicht der Industrie dagegen das Mindeste, das der Gesetzgeber noch mit in die Novelle aufnehmen sollte. Im Grunde halten die Verbände es jedoch für das Beste, alles beim Alten zu belassen. Das jetzige Verfahren und die Verteilung der Stimmrechte hätten sich „sehr bewährt“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). „Es gewährleistet eine effiziente und unbürokratische Vorgehensweise nach demokratischen Grundsätzen, die auf Grund der guten Erfahrungen nicht geändert werden sollte“.


Kirsten Sucker-Sket