AMG-Novelle

Klinikapotheken fordern größeren Aktionsradius

Berlin - 07.06.2012, 11:02 Uhr


Die Krankenhausapotheken fordern im Rahmen der anstehenden AMG-Novelle von der Regierungskoalition eine deutliche Ausweitung ihres Aktionsradius: Sie wollen die pharmazeutische Betreuung von Patienten an der Schnittstelle von stationärer und ambulanter Versorgung über die Grenzen der stationären Ausgaben nicht nur bei Entlassungsrezepten ausdehnen.

„Krankenhäuser sollen und können zunehmend ambulante Leistungen erbringen. Eine weitere Reduzierung der Verweildauer im Krankenhaus bedarf entsprechender Versorgungsstrukturen auch im Hinblick auf die Arzneimitteltherapie und klinisch-pharmazeutische Betreuung“, argumentiert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am kommenden Montag.

Von der Politik gewollt nähmen Krankenhäuser mittlerweile u.a. an der integrierten Versorgung teil, betrieben Medizinische Versorgungszentren (MVZ), erbrächten Leistungen im Bereich der ambulanten Palliativversorgung oder beteiligten sich an medizinischen Netzwerken. Die Arzneimittelversorgung durch die Krankenhausapotheke sei bisher jedoch auf den stationären Bereich sowie die krankenhauseigenen Ambulanzen begrenzt. Die im Krankenhaus bewährte Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker werde damit den Patienten der neuen Versorgungsformen vorenthalten.

Daraus resultierten Zeitverzögerungen bei der Arzneimittelversorgung und zusätzlicher Aufwand für die Patienten und die behandelnden Ärzte. „Unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Formen der ambulanten Versorgung sind nicht praktikabel und auch den Patienten nicht vermittelbar“, so die ADKA: „Die pharmazeutische Leistung muss der ärztlichen Leistung in allen Versorgungsformen des Krankenhauses folgen. Krankenhausapotheken müssen alle Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, betreuen und sie mit den Arzneimitteln zur unmittelbaren Anwendung versorgen dürfen.“

Konkret fordert die ADKA, bei der Entlassung von Patienten nach stationärer oder ambulanter Behandlung im Krankenhaus an diese die zur Überbrückung bis zum übernächsten Werktag benötigte Menge an Arzneimitteln abgeben zu dürfen. Vorausgesetzt, dass eine pharmazeutische Betreuung zur Entlassungsmedikation gewährleistet ist. Dies ist bisher nur an Wochenenden und Feiertagen möglich.

Erweitert werden sollten nach Auffassung der ADKA auch die Möglichkeiten zur Arzneimittelabgabe an Patienten in MVZ des Krankenhauses, in Arztpraxen im Krankenhaus, sofern der Arzt Angestellter des Krankenhauses ist, bei der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung sowie an Patienten im Rahmen der zugelassenen ambulanten Behandlung im Krankenhaus.


Lothar Klein