Deutsche Krankenversicherung

Arzneimittelpreise online vergleichen

Berlin - 08.06.2012, 11:15 Uhr


Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) möchte Verbrauchern helfen, beim Kauf von Medikamenten Geld zu sparen. Dazu hat der Anbieter privater Krankenversicherungen auf seiner Homepage den „Arzneimittel-Preis-Vergleich“ installiert.

Unter www.dkv.com/arzneimittel findet der Anwender eine Suchmaske vor, in die er entweder den Handelsnamen, den Wirkstoffnamen oder die Pharmazentralnummer (PZN) eines Arzneimittels eingeben kann. Die Datenbank umfasse alle in deutschen Apotheken erhältlichen, apothekenpflichtigen Arzneimittel, verspricht die DKV. Aktuell sind das laut DKV über 60.000 Präparate.

Gibt man beispielsweise Thomapyrin® in das Suchfeld ein, werden verschiedene Darreichungsformen dieses Markenproduktes angezeigt. In einem Test wählen wir – die DAZ.online-Redaktion – Thomapyrin® Classic Schmerztabletten N1 (10 Stück) aus. Das Original kostet laut DKV 3,49 Euro. Nun zeigt der Arzneimittel-Preis-Vergleich vier Alternativpräparate mit gleichen Inhaltsstoffen, aber von anderen Herstellern an. Deren Preise reichen von 2,20 bis 2,69 Euro und bieten so ein Sparpotenzial, das zwischen 82 Cent und 1,29 Euro liegt.

Die DKV vergleicht die Preise der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf Basis der Hersteller-Preisempfehlung. Bei diesen OTC-Präparaten, wie in unserem Beispiel Thomapyrin®, erfolgt die Preisbildung bekannterweise über den Wettbewerb und kann von Apotheke zu Apotheke variieren. Der DKV-Rechner vergleicht also keine tatsächlichen Verkaufspreise und kann Anwendern daher lediglich eine erste Orientierung bieten.

Aufgrund der für verschreibungspflichtige Arzneimittel bindenden Preisverordnung findet der DKV-Preisvergleich nur Sparmöglichkeiten durch Generika oder Reimporte. Dies kann für DKV- und andere privat Versicherte interessant sein, um die Selbstbeteiligung zu verringern. Aspekte, die für gesetzlich Krankenversicherte relevant sind, berücksichtigt der Preisvergleich dagegen nicht: Rabattverträge oder Rezeptzuzahlungsregelungen bleiben bei den Berechnungen außen vor.

„Die Beratung durch den Arzt oder Apotheker kann der Arzneimittel-Preis-Vergleich der DKV nicht ersetzen. Eine sinnvolle Orientierung gibt er aber auf jeden Fall“, erklärt Silke Lautenschläger, verantwortlicher DKV-Vorstand für Leistung und Versorgung.


Svenja Schwob/Almuth Schmidt


Das könnte Sie auch interessieren

Arzneiverordnungsreport 2011

BPI mahnt: AVR-Zahlen genau prüfen

Verordnungsfähigkeit von Analgetika-Kombinationen

Schmerz lass nach

Sicherheitslücken beim Versand „problematischer OTC“ – ein Meinungsbeitrag

Riskanter Vertriebsweg

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Thomapyrin-Familie: Was wann für wen?

Wie Sie rechtliche Stolperfallen vermeiden

Preisgegenüberstellungen in der Apothekenwerbung