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Frühe Nutzenbewertung
G-BA: Pfizer-Präparate mit geringem Zusatznutzen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern zwei weitere Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel gefasst. Betroffen sind zwei Substanzen: Apixaban (Eliquis®), das zur Prophylaxe venöser Thromboembolien nach Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen zugelassen ist, und das Orphan-Drug Tafamidis Meglumin (Vyndaqel®).
Apixaban, das von Pfizer und Bristol-Myers Squibb gemeinsam entwickelt wurde, ist seit rund einem Jahr auf dem deutschen Markt. Der G-BA sieht für Patienten, die eine elektive Kniegelenksersatzoperation hinter sich haben, keinen Beleg für einen Zusatznutzen von Apixaban im Vergleich zu niedermolekularen Heparinen (Enoxaparin). Für Patienten mit Hüftgelenksersatzoperation erkennt der G-BA dagegen einen Hinweis für einen geringen Zusatznutzen.
Auch Tafamidis Meglumin stammt von Pfizer. Das Präparat ist zugelassen zur Behandlung der Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit symptomatischer Polyneuropathie im Stadium 1. Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Damit gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Der G-BA kam jedoch im Hinblick auf das Ausmaß des Zusatznutzens zu dem Schluss, dass ein geringer Zusatznutzen vorliegt.
Für Pfizer läuft die frühe Nutzenbewertung damit bescheiden an. Das erste Präparat des Pharmariesen, das der G-BA bewertete, war Mikrobielle Collagenase (Xiapex®) zur Behandlung der Dupuytren‘schen Kontraktur, einer Erkrankung des Bindegewebes der Handinnenfläche. Der G-BA bemängelte hier, dass das Unternehmen die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt habe. Damit sei der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Zweckmäßige Vergleichstherapie war dabei ein chirurgisches Verfahren. Pfizer entschied sich daraufhin, das Arzneimittel Mitte Mai vom deutschen Markt zu nehmen und nicht in die Preisverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband einzutreten.
Berlin - 08.06.2012, 14:49 Uhr