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Gesundheits-Sachverständigenrat
Schnittstellenprobleme im Fokus
Die im Gesundheitswesen nach wie vor bestehenden Sektorengrenzen zu überwinden, hat sich die Gesundheitspolitik schon lange vorgenommen. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat sich nun der Gesundheits-Sachverständigenrat mit dem Thema befasst. Heute übergab er sein Sondergutachten „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
Professor Eberhard Wille, Vorsitzender des Berater-Gremiums, betonte bei der Vorstellung des aktuellen Gutachtens, dass der Sachverständigenrat keinem Wettbewerbsfetischismus huldige – Wettbewerb müsse aber dort stattfinden, wo er passt. Voraussetzungen für einen zielführenden Wettbewerb im Gesundheitswesen sind für die Gutachter zum einen wettbewerbliche Optionen von Krankenkassen und Leistungserbringern. Notwendig sei aber auch eine in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichende personelle Ausstattung sowie eine ausreichende Nutzerkompetenz, die es den Versicherten überhaupt erst ermöglicht, Wahlentscheidungen treffen zu können.
Die Gutachter unterbreiten sodann eine Reihe von Vorschlägen für ein besseres Schnittstellenmanagement, zum Qualitätswettbewerb und zu den erforderlichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen in der sektorenübergreifenden Versorgung. Sie alle sollen die Effizienz und Effektivität im System verbessern. Denn nach wie vor bergen die vielen Schnittstellen im Gesundheitswesen – ambulante Versorgung, Krankenhaus, Reha, Pflege – Risiken für die Patienten sowie die Effizienz. Insbesondere zwischen akutstationärer und ambulanter Versorgung gebe es neue Herausforderungen, heißt es im Gutachten. So verlassen Patienten heute früher das Krankenhaus und haben sodann einen hohen Weiterversorgungsbedarf. Dies wird noch dadurch verkompliziert, dass die Betroffenen älter sind und ihre Probleme komplexer. Erfreulicherweise sehen die Krankenhäuser mittlerweile ein Entlassungsmanagement vor, betonte Wille. Der Rat empfiehlt hier jedoch, noch weiter zu gehen und gesetzliche Vorgaben für dieses Entlassungsmanagement zu unterbreiten. Im Zentrum stehe hierbei auch die Arzneimitteltherapie. So sei etwa die Mitgabe eines Medikationsplanes beim Wechsel von einem zum anderen Leistungsbereich notwendig.
Wille betonte überdies die Bedeutung des Qualitätswettbewerbs: Dieser friste noch immer ein „Schattendasein im Verhältnis zum Preiswettbewerb“. Dabei, so der Gesundheitsökonom, müsse er eine zweite tragende Säule im System sein. Das Problem sei hier, die richtigen Indikatoren auszumachen – beim Preis ist dies wahrlich einfacher. Nötig sei eine stärkere Fokussierung auf patientenrelevante Ergebnisse. „Für einen Patienten ist es beispielsweise nicht wichtig, wie oft sein Hausarzt seinen Blutdruck misst, sondern ob er letztendlich einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erleidet“, heißt es im Gutachten.
Als Qualitätsindikator für die Koordination der Arzneimittelversorgung in der ambulanten Versorgung empfiehlt der Rat beispielsweise zu untersuchen, inwieweit aus Routinedaten (Arzneimittelverordnungen, Krankenhausdiagnosen) verringerbare Krankenhauseinweisungen infolge vermeidbarer unerwünschter Arzneimittelwirkungen abgelesen werden können. Möglicherweise wäre es auch hilfreich zwischen ambulant und stationär erworbener unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu unterscheiden.
Hier finden Sie die Kurzfassung des Gutachtens des Sachverständigenrats.
Berlin - 20.06.2012, 16:28 Uhr