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Hilfsmittelversorgung in Niedersachsen
Neuer Vertrag von LAV und BKK Mobil Oil
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil und der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV Niedersachsen) haben einen neuen Vertrag über die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken getroffen, der zum 1. August in Kraft treten soll. Dies teilte der LAV Niedersachsen heute mit.
Die Vertragsverhandlungen waren nötig geworden, weil sich der LAV Niedersachsen und der BKK Landesverband Mitte nicht auf einen gemeinsamen Vertrag einigen konnten. Daher herrsche seit dem 1. Juni 2012 für den Bereich der Betriebskrankenkassen ein vertragsloser Zustand, heißt es in einer Pressemitteilung des LAV Niedersachsen. Die Zeit der seit dem 14. Juni geltenden Übergangsvereinbarung sei mit der BKK Mobil Oil für einen konstruktiven Dialog genutzt worden.
Zu der nun gefundenen Einigung erklärte der LAV Niedersachsen: „Es ist uns gelungen, mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für eine zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung für die Versicherten der BKK Mobil Oil durch die niedersächsischen Apotheken zu schaffen.“ In seiner Pressemitteilung hebt der LAV Niedersachsen die differenzierte Regelung zu Null-Retaxationen hervor. Diese würden auf konkrete Fälle beschränkt. Nach einer sachgerechten Versorgung der Versicherten werde der Apotheker damit von wirtschaftlichen Risiken entlastet. Die BKK Mobil Oil betonte, dass die Versicherten in gewohnter Weise ihre Hilfsmittel aus der vertrauten Apotheke vor Ort beziehen könnten.
Hannover - 28.06.2012, 10:32 Uhr