Rheumatoide Arthritis

IQWiG: Biologika mit Nutzen

Köln - 29.06.2012, 16:51 Uhr


Biologika zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis in der Zweitlinientherapie können helfen, von Krankheitssymptomen zu befreien und die Gelenkzerstörung zu verzögern oder zu verhindern. Was viele Patienten selbst spüren dürften, erkennt auch das IQWiG an – zumindest hat es eine solche „positive Tendenz“ bei einer Untersuchung der fraglichen Arzneimittel ausmachen können.

Neun biotechnologisch hergestellte Arzneimittel für die Behandlung von Erwachsenen mit rheumatoider Arthritis, bei denen eine medikamentöse Vorbehandlung versagt hat, werden zurzeit vom IQWiG untersucht. Dies betrifft die Wirkstoffe Abatacept, Adalimumab,  Anakinra, Certolizumab pegol, Etanercept, Golimumab, Infliximab, Rituximab sowie  Tocilizumab. Mit Humira® (Adalimumab) und Enbrel® (Etanercept) sind hier zwei der umsatzstärksten Arzneimittel überhaupt erfasst. Ziel der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragten Untersuchung ist die Nutzenbewertung einer Behandlung mit diesen biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln im dreifachen Vergleich: Zum einen untereinander, zum anderen zu einer Behandlung mit nicht biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln und zuletzt zu einer Behandlung ohne Therapieerweiterung (mit oder ohne Placebo-Kontrolle).

Noch läuft die Analyse – doch das Kölner Institut vermeldet bereits vorläufige Ergebnisse: „Für die meisten Wirkstoffe gibt es Belege, Hinweise oder zumindest Anhaltspunkte für einen Nutzen in Bezug auf mindestens ein Zielkriterium“. Allerdings fehlten Langzeitdaten und belastbare Direktvergleiche von Biologika untereinander, um zu beurteilen, welche der Wirkstoffe in der Zweitlinientherapie besser oder schlechter geeignet seien.

Insgesamt 28 Studien hielt das IQWiG für relevant. Bei fünf Wirkstoffen (Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab) ließen sich Belege für einen Nutzen bezüglich der Zielkriterien Remission, Symptome (z. B. Schmerzen, Schwellungen der Gelenke, Morgensteifigkeit), körperlicher Funktionsstatus und/oder Lebensqualität ableiten, so das IQWiG. Bei Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab gebe es zwar keine „Belege“, aber immerhin „Anhaltspunkte“ oder „Hinweise“ auf einen Vorteil in Bezug auf mindestens eines der Zielkriterien.

Bei vier Wirkstoffen (Adalimumab, Certolizumab pegol, Infliximab und Tocilizumab) hätten sich aber auch mindestens Anhaltspunkte für Schäden durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen gezeigt. Für die übrigen fünf Biologika gab es diese nicht.

Zu dem am 27. Juni 2012 veröffentlichten Vorbericht können interessierte Personen und Institutionen bis zum 25. Juli 2012 schriftliche Stellungnahmen abgeben.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Vorberichts gibt diese Kurzfassung des IQWiG.


Kirsten Sucker-Sket