Amtswechsel

Josef Hecken ab heute „unparteiischer“ G-BA-Chef

Berlin - 02.07.2012, 12:03 Uhr


Amtswechsel im G-BA: Für viele Apotheker ist er ein rotes Tuch. Aber seit heute ist Josef Hecken „unparteiischer Vorsitzender“ des Gemeinsamen Bundesausschusses, der einflussreichsten und machtvollsten Institution im Gesundheitsmarkt. Hecken folgt Dr. Rainer Hess nach, dessen zweite Amtszeit als unparteiischer Vorsitzender am 30. Juni 2012 regulär endete.

Hecken ist Mitglied der CDU. Das politische Geschäft lernte er in den 1990er Jahren im Leitungsstab von Norbert Blüm. Wie sein Vorgänger ist der neue G-BA-Chef Jurist. Vor den Lehrjahren bei Blüm startete Hecken seine politische Karriere als Regierungsrat in Rheinland-Pfalz und dann 1991 als Büroleiter Norbert Blüms. Mit dem Regierungswechsel im Jahr 1998 zu Rot-Grün verließ Hecken das Bundesarbeitsministerium und wechselte für kurze Zeit in die Wirtschaft. Er ging zu Metro. Der Ausflug dauerte aber nur kurz. Als im Saarland die SPD die Regierungsverantwortung an die CDU abgeben musste, kehrte Hecken in die Politik zurück. Er wurde zunächst Staatssekretär und später Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales.

Erzürnt hat Hecken die Apothekerschaft mit dem Versuch, das Femdbesitzverbot für Apotheken zu Fall zu bringen. Unter im Gesundheitsminister wurde der niederländischen Kapitalgesellschaft DcMorris die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken erteilt. Der Fall endete für Hecken mit einer krachender Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof: Im Jahr 2009 musste DocMorris 2006 erteilte Betriebsgenehmigung wieder zurückgezogen werden.

Als Präsident des Bundesversicherungsamtes überwachte Hecken in der Zeit der Großen Koalition die Einführung des Gesundheitsfonds. Nach dem Union/FDP-Wahlsieg wurde Hecken als Kandidat für das Bundesgesundheitsministerium gehandelt, bevor es 2009 überraschend an die FDP fiel. Seitdem fand Hecken Unterschlupf im Familienministerium – bis letzte Woche. 

Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).


Lothar Klein