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Apothekenhonorar
Becker: Datenbasis für Erhöhung steht
Seit Wochen verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium über die angemessene Erhöhung des Apothekenhonorars. Jetzt gibt es Fortschritte: DAV und die beiden Ressorts haben sich auf eine gemeinsame Datenbasis über die wirtschaftliche Lage der Apotheken geeinigt.
Es war nicht leicht, die Wirtschaftsdaten des DAV mit denen des Bundesgesundheitsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums auf einen Nenner zu bringen. Beim Abgleich der Daten mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) ergaben sich „einige Ungereimtheiten“, so DAV-Chef Fritz Becker. So stimmten beispielsweise schon die Angaben über die Apothekenzahl nicht überein. Auch bei der Kosten- und Einnahmeentwicklung seit 2004 gab es Abweichungen.
Inzwischen ist der Zahlendschungel aber gelichtet. In einer Arbeitsgruppe von BMWi und BMG haben Statistiker abgeglichen und hochgerechnet. Jetzt liegt das Ergebnis vor. Becker: „DAV, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesgesundheitsministerium haben sich auf eine gemeinsame Zahlenbasis verständigt.“ Im Ergebnis gibt es laut Becker „nur minimale Abweichungen“ von den ursprünglichen DAV-Daten. Daher ist für Becker eines klar: „Die von Spahn genannten 8,35 Euro entsprechen in keiner Weise der mit den gemeinsamen Zahlen belegbaren Entwicklung in den Apotheken.“
Einen Zusammenhang gibt es zudem zu den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag. Erst wenn der Vorschlag der Bundesregierung vorliegt, können die Gespräche mit den Krankenkassen konkret werden. Aber mit der Einigung auf die gemeinsame Datenbasis ist für DAV-Chef Becker eines bereits klar: „Diese Zahlen können auch vom GKV-Spitzenverband jetzt nicht mehr bestritten werden.“
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der nächsten Ausgabe der ApothekerZeitung.
Berlin - 06.07.2012, 11:14 Uhr