Erstattungsbetrag Brilique®

Umstellungstermin verschoben

Berlin - 13.07.2012, 14:52 Uhr


Alles bleibt vorerst beim Alten: Der zwischen GKV-Spitzenverband und AstraZeneca ausgehandelte Erstattungsbetrag für Brilique® (Ticagrelor) wird nicht zum 15. Juli umgesetzt.

Am Donnerstag hatten sich GKV-Spitzenverband, PKV-Spitzenverband, Herstellerverbände, Phagro, IFA, ABDATA sowie DAV getroffen, um eine kurzfristige Lösung für das aktuell anstehende Problem zu finden. Eine endgültige Lösung wurde jedoch gestern auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Beteiligten verständigten sich allerdings darauf, bis dahin den bisherigen Abrechnungsmodus beizubehalten. „Das heißt für die Apotheken, dass ab dem 15. Juli 2012 kein Erstattungsbetrag händisch abzusetzen ist“, resümiert ein ABDA-Sprecher.

Insbesondere müssen Apotheker keine Lagerwertverluste fürchten, betont ein AstraZeneca-Sprecher. Sobald die technischen Voraussetzungen im Handelsweg geschaffen seien, werde AstraZeneca den Apotheken den Rabatt für Packungen, die vor der Listung in der Lauer-Taxe eingekauft wurden, aber erst danach abgegeben werden, selbstverständlich erstatten. Nach Angaben des Sprechers ist derzeit geplant, dass Apotheker am Vorabend des Stichtags ihren aktuellen Lagerbestand per Faxformular melden und das Unternehmen die Differenz daraufhin erstattet.

Auch der GKV-Spitzenverband betont, es gebe für niemanden Nachteile durch die neuerliche Verschiebung: Der ausgehandelte Erstattungsbetrag gelte unverändert rückwirkend ab dem 1. Januar 2012. Die anfallenden Erstattungsbeträge würden nun einfach später mit den Kassen verrechnet, sobald die technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten geschaffen seien. Offen bleibt neben der praktischen Frage nach dem konkreten Umstellungstermin auch die inhaltliche Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, nämlich ob der Rabattbetrag inklusive oder exklusive der Mehrwertsteuer gewährt wird. Zur Klärung wurden bereits die zuständigen Ministerien eingeschaltet.


Juliane Ziegler