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Anpassung des Apothekenhonorars
Wolf: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Als „völlig unzureichend“ hat ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf die geplante Erhöhung des apothekerlichen Fixhonorars von 8,10 Euro auf 8,35 Euro pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung bezeichnet: „Das sind 25 Cent Erhöhung pro abgegebener Packung nach neun Jahren ohne Anpassung – da kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.“
Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung zur Abstimmung an die Regierungsressorts versendet. Danach soll der seit 2004 geltende Fixzuschlag von 8,10 Euro auf 8,35 Euro ab 2013 erhöht werden.
Die ABDA hatte im März einen Anpassungsbedarf von 624 Mio. Euro (9,14 Euro pro Packung) gefordert. Auf Bitte von Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium sei im Mai ein neues Datenpanel berechnet und am 4. Juli in der finalen Fassung abgegeben worden, heißt es seitens der ABDA. Es enthalte auf den Apothekenbetrieb bezogene testierte Betriebsergebnisse von mehr als 2500 Betriebsstätten, eine längere Zeitreihe ab 2002 (Basis für die Apothekenhonorierung von 2004), die tatsächliche Personalkostenentwicklung der Apotheken (inkl. Personalzuwachs) sowie den ausschließlichen Bezug der Kostenentwicklung auf Rx-Arzneimittel. Diese Berechnungen hätten den deutlichen Anpassungsbedarf für Deutschlands Apotheken unterstrichen, so die ABDA. Doch die Ministerien sind mit den Zahlen der ABDA offenbar nicht einverstanden. Sie zogen für ihre eigenen Berechnungen lieber zusätzlich Daten des Statistischen Bundesamtes heran.
Wolf: „Es ist enttäuschend, wie weit der neue Vorschlag der Regierung hinter dem von uns errechneten Anpassungsbedarf zurückbleibt. Wir erwarten heftige Diskussionen in der Apothekerschaft, die sich in keinster Weise damit zufriedengeben wird, dass kaum die Kostensteigerungen von zwei der vergangenen neun Jahre berücksichtigt werden.“
Berlin - 24.07.2012, 16:08 Uhr