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Individuelle Gesundheitsleistungen
Regierung: KVen müssen kontrollieren
Nicht die Bundesregierung, sondern Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen müssen laut BMG dafür sorgen, dass Ärzte die Vorgaben zum richtigen Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen einhalten.
Die parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz, gibt darin zu verstehen, dass die Regierung derzeit keine weiteren Regelungen in Bezug auf die Selbstzahlerleistungen plant. Sie verweist jedoch auf die im Entwurf des Patientenrechtegesetzes vorgegebenen Pflichten für Ärzte. Für die Einhaltung der berufsrechtlichen und vertragsarztlichen Vorgaben seien allerdings die ärztlichen Körperschaften zuständig – die Regierung habe hingegen keine Möglichkeit, eventuelle Verstöße von Ärzten zu ahnden.
Die Grünen verweisen auf Erkenntnisse des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), nach denen der überwiegende Teil der in Arztpraxen durchgeführten IGeL „unnötig und unwirksam und demzufolge verzichtbar“ sind. Dazu erklärt Widmann-Mauz nun, die Bundesregierung äußere sich nicht wertend zu Wirksamkeit und Nutzen einzelner diagnostischer und therapeutischer Verfahren – „dies ist Aufgabe der wissenschaftlichen Fachwelt“. Und im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung obliege die wissenschaftlich-medizinische Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die Bundesregierung verharmlose die IGeL-Entwicklung und verweigere sich einem konsequenten Patientenschutz, finden jedoch die Grünen: „Trotz des sichtbaren Trends zur Kommerzialisierung der Arzt-Patient-Beziehung“ sehe die Regierung „keinen besonderen Interventionsbedarf“, erklärte Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. Auch der Hinweis auf den G-BA helfe nicht weiter, da dieser nur für die Reglementierung des gesetzlichen Leistungskatalogs, nicht aber der IGeL-Angebote zuständig sei.
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Berlin - 27.07.2012, 14:12 Uhr