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Apothekenhonorar
AOK: 8,35 Euro nur schwer nachvollziehbar
Für den AOK-Bundesverband ist die geplante Erhöhung des Apothekenzuschlags auf 8,35 Euro „nur schwer nachvollziehbar“. „Eine weitergehende Anhebung um 624 Millionen Euro, wie sie apothekerseitig vehement gefordert wird, ist aus unserer Sicht abzulehnen“, schreibt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium.
Packungs- und Preisbezug des Apothekenabschlags hätten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Apotheken aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl abgegebener Packungen und des Preisanstiegs von Arzneimitteln einen ständigen Umsatzzuwachs verzeichnet hätten. Den Bedarf für eine „Preisanpassung“ unter Ausblendung dieser Entwicklung zu begründen, sei „sachlich falsch, angreifbar und offensichtlich interessengeleitet“.
Die Apotheker nähmen eine wichtige und zentrale Aufgabe im Gesundheitswesen wahr. Eine angemessene Vergütung der Leistungen sei daher grundsätzlich zu unterstützen, schreibt der AOK-Bundesverband weiter. „Jedoch führt die geplante Anhebung des packungsbezogenen Fixzuschlags der Apothekenvergütung zu einem unmittelbaren und deutlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben, der letztlich von den Versicherten zu tragen ist.“ Insbesondere vor dem Hintergrund der perspektivisch sinkenden Finanzreserven der GKV bedürfe die vorgesehene Anhebung der Apothekervergütung um voraussichtlich 162 Mio. Euro daher einer kritischen Prüfung.
Letztlich gehe es um eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Zuschlags. Hierbei sei hinsichtlich der Kostenentwicklung entscheidend, dass nur Kosten unter einer wirtschaftlichen Betriebsführung der Apotheken Berücksichtigung finden dürfen. Demnach seien gestiegene Kosten allein noch kein Beleg dafür, dass sie auch im Rahmen wirtschaftlicher Betriebsführung erfolgten und somit anpassungswürdig seien. AOK-Bundesverband: „Bislang sind die entsprechenden Daten, die die vorgesehene Anhebung begründen sollen, nicht öffentlich verfügbar. Daher regen wir an, die dem Entwurf zugrundeliegenden Informationen zur Entwicklung von Kosten und Gewinn der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung transparent und damit nachvollziehbar zu machen.“
Für eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Zuschlags sei die Umsatzentwicklung der Apotheken zu berücksichtigen. Nur die Berücksichtigung der Kosten ohne Beachtung der umsatzbedingten Erlöse würde ein gravierendes Fehlverständnis des Begriffs der Leistungsgerechtigkeit - und zwar gerade auch bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung - bedeuten.
Der Umsatz der Apotheken habe sich in den letzten Jahren nachhaltig erhöht. So hätten Apotheken über den prozentualen Anteil an der Vergütung von einer strukturellen Preisverschiebung in den letzten Jahren um plus 29 Prozent profitiert. Die Anzahl der abgegebenen Packungen habe sich seit 2003 um rund ein Drittel erhöht. Habe der durchschnittliche Umsatz einer Apotheke 2003 bei rund 1,4 Millionen Euro gelegen, betrage er 2010 schon rund 2,1 Millionen Euro. Dabei bleibe die Zahl der Apotheken nahezu unverändert, so der AOK-Bundesverband.
Wenn die Gewinnentwicklung von Apotheken vor diesem Hintergrund trotzdem ungünstig – zum Beispiel aufgrund regional vorhandener überhöhter Apothekendichte – verlaufe, dürfe dies nicht bei der Frage nach einer leistungsgerechten Ausgestaltung des Apothekenzuschlags berücksichtigt werden. Ergänzend sei angemerkt, dass auch das vermeintliche „Apothekensterben“ in Deutschland aufgrund der apothekerseitig beklagten negativen ökonomischen Rahmenbedingungen nicht beobachtet werden könne. AOK: „Wir bewegen uns seit Jahren deutlich über dem Niveau von 21.000 Apotheken.“
Berlin - 13.08.2012, 10:15 Uhr