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G-BA erlaubt Off-Label-Use
Bald auf Kassenkosten: Verapamil bei Clusterkopfschmerz
Der Calciumantagonist Verapamil soll künftig auch über seine Zulassung hinaus verordnungsfähig sein. Nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses soll die Substanz künftig auch zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden können.
Der G-BA hält die Anwendung von Verapamil in der genannten Off-Label-Indikation für Erwachsene für medizinisch notwendig und wirtschaftlich. Daher beschloss er vergangene Woche eine entsprechende Ergänzung der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie.
Der Entscheidung war eine positive Empfehlung der Expertengruppe Off-Label des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vorausgegangen. Diese war zu dem Schluss gekommen, dass der Off-Label-Einsatz von Verapamil oral in der Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes gerechtfertigt sei.
Behandlungsziel ist dem Beschluss zufolge eine klinisch relevante Reduzierung (d. h. wenigstens 50 Prozent) der Frequenz von Attacken des Clusterkopfschmerzes. Es wird eine orale Monotherapie mit einer anfänglichen Tagesdosis von 120 mg empfohlen, die bis 360 mg gesteigert werden kann. Tagesdosen über 480 mg seien nicht ausreichend untersucht, heißt es im Beschluss.
Der Beschluss muss nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. Wird er innerhalb von zwei Monaten nicht beanstandet, wird er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
Berlin - 21.08.2012, 14:29 Uhr