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Verbraucherzentrale
IGeL: Ärzte klären unzureichend auf
Einer bundesweiten Online-Umfrage zufolge klären Ärzte ihre Patienten zu wenig über Selbstzahlerleistungen auf. „Viele Ärzte nutzen das Vertrauen der Patienten aus, wenn sie vom Helfer zum Verkäufer werden“, sagte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Laut der Umfrage verkaufen Ärzte ihren Patienten besonders häufig eine Glaukomfrüherkennung, Ultraschall, den PSA-Test und zahnärztliche Behandlungen. Mit 82 Prozent der IGeL kam der überwiegende Anteil nicht auf Initiative der Patienten zustande. Bei der Aufklärung zeigte sich, dass nur jeder Vierte (23 Prozent) sich daran erinnerte, über Risiken aufgeklärt worden zu sein. Über den individuellen Nutzen fühlte sich nur jeder Zweite (53 Prozent) informiert. Ausreichende Bedenkzeit gab es ebenfalls nur in jedem zweiten Fall (51 Prozent). Die Kosteninformation vorab fehlte bei jedem Vierten (24 Prozent) – bei jedem Fünften auch die Rechnung (20 Prozent).
Für einen besseren Schutz gegen unseriöse Praktiken beim Verkauf von IGeL soll das Patientenrechtegesetz sorgen. Denn „Selbstzahlerleistungen sollen der Gesundheit dienen, nicht die Selbstbedienungsmentalität mancher Ärzte befeuern“, so Billen. Der vzbv-Vorstand sieht am aktuellen Entwurf jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf: So dürften die gesetzlichen Regelungen für Selbstzahlerleistungen um stationäre Behandlungen keinen Bogen machen. „Die Politik muss Ärzte unmissverständlich verpflichten, Patienten umfassend über das Für und Wider, die Behandlungsalternativen und Kosten zu informieren.“ Zudem fordert der vzbv, dass Behörden und Kammern Rechtsverstöße konsequent verfolgen.
Montgomery kritisiert „pauschales, nicht substantiiertes Urteil“
Auf die Bekanntmachung der Umfrageergebnisse erwiderte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, prompt: „Verbraucher werden nicht dadurch geschützt, dass Verbraucherschutzorganisationen diffuse Studien und spekulative Hochrechnungen zu individuellen Gesundheitsleistungen veröffentlichen.“ Stattdessen solle der vzbv den Ärztekammern bei Verdachtsfällen auf berufsrechtlich unzulässiges Verhalten von Ärzten lieber Ross und Reiter nennen, damit diese offensichtliches Fehlverhalten berufsrechtlich ahnden könnten.
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Berlin - 15.10.2012, 15:16 Uhr