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Umstrittener PraenaTest®
1.000 Tests in 3 Monaten
Seit knapp drei Monaten ist der PraenaTest® – ein vorgeburtlicher Bluttest zur Feststellung einer fetalen Trisomie 21 – auf dem Markt. Das Angebot haben bereits rund 1.000 schwangere Frauen genutzt, berichtet der Konstanzer Hersteller LifeCodexx.
Der Test kann inzwischen in über 150 pränatal-diagnostischen Praxen und Kliniken in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und in der Schweiz gemacht werden. Mehrere private Krankenkassen in Deutschland übernahmen nach Angaben des Herstellers ebenfalls die Kosten für den Bluttest. Bei den 1.000 Frauen, die sich bisher dafür entschieden haben, wurde zuvor ein erhöhtes Risiko beim ungeborenen Kind festgestellt.
Eine Auswertung der Blutproben zeigte, dass 97 Prozent der getesteten Risikoschwangeren im Hinblick auf das Vorliegen einer fetalen Trisomie 21 entlastet werden konnten. Nur in 1,5 Prozent der Fälle lag eine fetale Trisomie 21 vor. Diese wurden „gemäß den Empfehlungen des Bundesverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), der Gesellschaft für Humangenetik (gfh) sowie der International Society for Prenatal Diagnosis (ISPD) mittels Fruchtwasseruntersuchung weiter abgeklärt und das Ergebnis […] bestätigt“, heißt es seitens des Unternehmens. In weiteren 1,5 Prozent der Fälle konnte kein Ergebnis berichtet werden.
„Es ist jetzt schon absehbar, wie sinnvoll der PraenaTest® insbesondere in Ergänzung zum Ersttrimesterscreening ist“, sagte Dr. Wera Hofmann, Medizinische Leiterin bei LifeCodexx. Tatsächlich müssten entschieden weniger Frauen eine invasive Diagnostik in Anspruch nehmen und könnten frühzeitig entlastet werden. Lutz kündigte an, „in Kürze“ werde der Test auch die Trisomien 13 und 18 verlässlich feststellen können. Ärzte seien dann in der Lage, die häufigsten autosomalen Trisomien risikofrei für Mutter und Ungeborenes abzuklären.
Der PraenaTest® ist europaweit der erste nicht-invasive molekulargenetische Bluttest zur Feststellung des Down-Syndroms. Er ist hierzulande stark umstritten: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte sogar ein Verbot des Bluttests gefordert. Er stützte sich dafür auf ein Rechtsgutachten, demzufolge der Test mit geltendem Recht weder mit der Menschenwürde (Art. 1 GG) noch mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung (Art. 3 GG) vereinbar sei. Auch Ethiker und Kirchen hatten sich gegen das neue Verfahren ausgesprochen. Viele sehen die Gefahr der Selektion.
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Berlin - 15.11.2012, 13:57 Uhr