Schiedsstelle

Entscheidet das Los über Kassenabschlag 2013?

Berlin - 21.11.2012, 11:31 Uhr


Ende dieses Jahres läuft die Amtszeit der Schiedsstelle zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zum Kassenabschlag aus. Können sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht auf eine Neubesetzung einigen, entscheidet das Los über den neuen unabhängigen Vorsitzenden und damit möglicherweise auch über die Höhe des Kassenabschlages 2013.

Die Suche nach der Neubesetzung der Schiedsstelle fällt ausgerechnet mitten in die aktuelle Auseinandersetzung über den Kassenabschlag 2013. Das könnte schwierig werden. Die Position des unabhängigen Vorsitzenden bestimmt maßgeblich den Verlauf des Schiedsverfahrens. Und bei Stimmengleichheit im paritätisch von Apotheker- und GKV-Seite besetzten Gremium entscheidet das Votum des unabhängigen Vorsitzenden. 

Nach Auskunft des Büros der Schiedsstelle beginnt die Laufzeit der neuen Amtsperiode der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V ab dem 1.1.2013, also in sechs Wochen. Daher hat die Schiedsstelle DAV wie GKV-Spitzenverband vor einiger Zeit gebeten, Vorschläge für eine Neubesetzung zu unterbreiten. Nach DAZ.online-Informationen hat der DAV bereits eine Besetzungsliste an das Büro der Schiedsstelle übermittelt – allerdings die entscheidende Position des unabhängigen Vorsitzenden offengelassen.

Derzeit fungiert Dr. Rainer Daubenbüchel als unabhängiger Vorsitzender. Gegenüber DAZ.online hat Daubenbüchel bereits erklärt, dass er keine volle vierjährige Amtszeit mehr leisten möchte und nur noch für eine einjährige Übergangszeit zur Verfügung steht. Daubenbüchel zeigte sich in den bisherigen Schiedsverfahren aufgeschlossen gegenüber den Argumenten der Apothekerseite.

Der GKV-Spitzenverband hat sich zur Neubesetzung der Schiedsstelle noch nicht geäußert. „Wir werden jetzt intern klären, wen wir für die Neubesetzung vorschlagen werden. Eine Entscheidung ist da noch nicht gefallen. Auch nicht zu der Frage, ob Herr Daubenbüchel aus unserer Sicht (ggf. befristet) weitermachen sollte“, so der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, zu DAZ.online.

Können sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht auf einen unabhängigen Vorsitzenden einigen, entscheidet das Los über die Neubesetzung: „Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, stellen die Beteiligten eine gemeinsame Liste auf, die mindestens die Namen für zwei Vorsitzende und je zwei weitere unparteiische Mitglieder sowie deren Stellvertreter enthalten muss. Kommt es nicht zu einer Einigung über den Vorsitzenden, die unparteiischen Mitglieder oder die Stellvertreter aus der gemeinsam erstellten Liste, entscheidet das Los, wer das Amt des Vorsitzenden, der weiteren unparteiischen Mitglieder und der Stellvertreter auszuüben hat“, heißt es im Gesetz. In diesem Fall hätte der Losentscheid auch maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Schiedsverfahrens.    


Lothar Klein