Hamburger Apothekerverein

Kassenabschlag: ja, aber nur 1,75 Euro

Hamburg - 05.12.2012, 14:55 Uhr


Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins und des NARZ, hat das Rechenzentrum schon frühzeitig angewiesen, ab Januar 2013 nur noch einen Kassenabschlag von 1,75 Euro zu gewähren. Die Gründe erläuterte er am Dienstag bei der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins.

Graue erinnerte zunächst an die Einführung des Kombimodells im Jahr 2004. Die Apotheker täten bis heute so, als wäre dies nicht ursächlich verantwortlich für die Misere. „Der Glaube, Vater Staat würde dann einsichtsvoll schon alles wieder richten, hat sich zumindest für uns als mehr als trügerisch erwiesen“, erklärte Graue mit Blick auf die Änderung des Festzuschlags. Mit der vollständigen Anrechnung des Rohgewinnzuwachses, wie sie vom Ministerium praktiziert wurde, werde das Einkommen der selbstständigen Apotheker praktisch auf dem Niveau von 2004 eingefroren. Durch die Inflation werde das effektive Ergebnis stetig abnehmen. Das Einkommen könne dann nur noch wachsen, wenn wirtschaftlich nicht leistungsfähige Apotheken wegfallen. Genau dahin scheine das Kalkül der Politik zu gehen, so Graue. Doch die Apotheker sollten nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich regelmäßiger um Honoraranpassungen kümmern.

Der Kampf um eine bessere Honorierung der Apotheker sei jetzt nicht beendet, sondern steuere mit dem Kassenabschlag auf einen zweiten Höhepunkt zu. Beim GKV-Spitzenverband sieht Graue Anzeichen für eine Verzögerungstaktik. Offenbar wolle man über ein Schiedsverfahren wieder in einen jahrelangen Rechtsstreit münden. In dieser Situation sei es für die Apotheker sicher nicht richtig, alle Verträge zu kündigen. „Eine solche Maßnahme würde es den Kassen allzu leicht machen, den Berufsstand zu spalten, weil ethische Zwänge und für viele auch der wirtschaftliche Druck zu groß werden“, so Graue. Auch eine Verweigerung der Erfüllung der Rabattverträge oder die vollständige Einbehaltung des Kassenabschlags seien sicher keine probaten Mittel, nicht nur aus rechtlichen, sondern auch als tatsächlichen Gründen, erklärte Graue. Vor diesem Hintergrund habe er das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) schon frühzeitig angewiesen, ab Januar 2013 nur noch einen Abschlag von 1,75 Euro zu gewähren. Damit befinde sich der Hamburger Apothekerverein diesmal im Einklang mit dem Deutschen Apothekerverein, während die Hamburger im vergangenen Jahr eine Vorreiterrolle gespielt hätten. Den Hintergrund bildet das vom Hamburger Apothekerverein über eine Prozessfolge von neun Jahren erstrittene Urteil, nach dem der Anspruch der Kassen auf den Kassenabschlag bei nicht pünktlicher Zahlung zur Gänze entfällt, auch wenn eine Teilzahlung geleistet wurde. Diese Argumentation war auch entscheidend, als nach dem Schiedsspruch für 2009 und 2010 die Differenz zum früher angewendeten Kassenabschlag zurückgezahlt wurde.

In diesem Zusammenhang wandte sich Graue auch gegen Forderungen zur Abschaffung oder Minimierung des Kassenabschlags. Denn der Abschlag habe zwei wichtige Funktionen. Er sichere die pünktliche Zahlung und noch bedeutender sei er als zweite Stellschraube für die Anpassung des Apothekenhonorars, erklärte Graue.


Dr. Thomas Müller-Bohn