Elektronische Gesundheitskarte

Große Kassen erfüllen Ausgabequote

Berlin - 10.12.2012, 15:37 Uhr


Mehr als 20 der über 24 Millionen AOK-Versicherten sind bereits mit eine elektronische Gesundheitskarte ausgestattet. Alle elf AOKs haben damit die vom Gesetzgeber für 2012 vorgeschriebene Ausstattungsquote von 70 Prozent (über-)erfüllt. Und wären alle Beteiligen so fleißig wie die Kassen, so hätten auch die Patienten etwas von der neuen Karte, meint AOK-Vorstand Uwe Deh.

„Das war eine große Energieleistung“, kommentierte Deh heute die Quotenerreichung. „Damit haben wir einen wichtigen, wenn auch nur kleinen Schritt,  im Hinblick auf den Aufbau einer sinnvollen und notwendigen Telematikinfrastruktur gemacht.

Die neue Chipkarte, die bekanntlich einen langen Anlauf brauchte, löst die bisherige Krankenversicherungskarte ab. Bislang handelt es sich allerdings um eine Offline-Version, die kaum mehr bietet als die bisherige Versichertenkarte. Immerhin: Sie ist mit einem Foto des Versicherten versehen, um Missbrauch zu verhindern. Auch der AOK Bundesverband räumt ein, dass die Vorteile für den Patienten erst einmal kaum spürbar sind. Doch die eGK hat Potenzial: Künftig soll sie durch die Möglichkeit der Online-Anbindung ständig aktualisiert werden können und den Zugang zu wichtigen Informationen für eine verbesserte Versorgung der Versicherten bieten.

Die schleppende Einführung eGK und der nur langsame Aufbau ihrer Optionen ist aus Sicht der AOK nicht den Kassen anzulasten. Deh mahnte: „Würden alle Beteiligten mit dem gleichen Einsatz wie die gesetzlichen Krankenkassen an das Mammutprojekt gehen, dann könnte das Gesundheitssystem und insbesondere die Patienten schon bald von der elektronischen Gesundheitskarte profitieren.“

Auch die Techniker Krankenkasse hat eigenen Angaben zufolge bereits mehr als drei Viertel ihrer Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet. Die DAK-Gesundheit und die Barmer GEK hatten die gesetzliche vorgegebene Quote ebenfalls bereits im Oktober geknackt.

Der Gesetzgeber hatte die Kassen mit dem GKV-Finanzierungsgesetz verpflichtet, für eine zügige Einführung der eGK zu sorgen: Bei Kassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten mit der neuen Karte versorgt haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen.


Kirsten Sucker-Sket