Abgabe von Tierarzneimitteln – eine Meinung

„Wir müssen draußen bleiben“

18.01.2013, 14:26 Uhr


Tierärzte dürfen Arzneimittel verkaufen. Das war schon immer so. Die gewünschte Arbeitsteilung, dass der Arzt verordnet, aber nicht am Arzneimittel verdient, und der Apotheker abgibt, aber nicht verordnet, wird auf dem Gebiet der Tierarzneimittel aufgeweicht. Warum eigentlich?

So richtig schlüssig lässt sich das nicht beantworten. Warum sollen die Apotheken hier außen vor bleiben? Irgendwie scheinen es die Apotheker so akzeptiert zu haben – als Ausnahme von der ansonsten immer vehement verteidigten Forderung „Alle Arzneimittel nur aus der Apotheke“.

Andererseits, nichts ist in Stein gemeißelt. Angesichts eines horrenden und laxen Antibiotikaeinsatzes bei Tieren – den Tierärzte verantworten müssen – mit all seinen Folgen wie Antibiotikaresistenzen und damit verbundenen Gefahren für den Menschen, darf man auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller ist, wenn die Arbeitsteilung Arzt – Apotheker auch bei Tierarzneimitteln zum Zuge kommt. Warum sollen die Apotheker ausgerechnet bei Tierarzneimitteln draußen bleiben? Wenn ein Tierarzt vor einer Antibiotikaanwendung ein Rezept ausschreiben müsste, das in der Apotheke eingelöst wird, würde womöglich der eine oder andere rasche Antibiotikaeinsatz bei Tieren – aus der Tasche oder aus dem Kofferraum des Tierarztes in den Stall – nicht so stattfinden. Eine Rezeptverordnung, die auch durch die Hände eines kritischen Apothekers geht, könnte vielleicht mäßigend wirken.

Das Europäische Parlament will sich nun dieser Frage annehmen und überlegt, das Dispensierrecht für Tierärzte bei antimikrobiellen Veterinärarzneimitteln einzuschränken. Das Vorhaben: Nur noch beruflich qualifizierte Tierärzte sollen Antibiotika verordnen dürfen. Und: Wer Tierantibiotika verordnen darf, darf sie nicht gleichzeitig abgeben. Es wäre sicher ein Schritt in die richtige Richtung.

Die ABDA dazu befragt, was sie denn davon halte, gibt sich für mein Empfinden arg kuschelig. Auf PZonline hieß es dazu:

„Die ABDA hält es für richtig, dass auch Tierärzte Arzneimittel abgeben dürfen. Sie seien die Experten für Tierkrankheiten und könnten sicherer beurteilen, welche Wirkstoffe für welche Tiere geeignet seien. Den Apotheken sei es abgesehen vom Sonderfall Fütterungsarzneimittel jederzeit erlaubt, tierärztliche Rezepte zu beliefern. Auch wenn die Apotheker das Dispensierrecht für Tierärzte nicht offensiv bekämpfen wollen, sind sie aber dennoch bereit, die Abgabe veterinärmedizinischer Arzneimittel zu übernehmen, wenn der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen die ausschließliche Distribution über Apotheken vorschreibt.“

Warum so zahm? Warum hält es die ABDA eigentlich für richtig, dass auch Tierärzte Arzneimittel abgeben dürfen? Was steckt hinter diesem Kuschelkurs?

Wie befremdlich diese Einstellung in Sachen Tierarzneimittel rüberkommt, zeigt sich, wenn man bei der zitierten Meldung aus der ABDA-Stellungnahme das Wort „Tier“ durch „Human“ oder „Mensch“ ersetzt, wie es ein DAZ-Leser tat - und es wird schon fast Satire draus: 

„Die ABDA hält es für richtig, dass auch Humanärzte Arzneimittel abgeben dürfen. Sie seien die Experten für Humankrankheiten und könnten sicherer beurteilen, welche Wirkstoffe für welche Menschen geeignet seien. Den Apotheken sei es abgesehen vom Sonderfall Fütterungsarzneimittel (Lebensmittel) jederzeit erlaubt, humanärztliche Rezepte zu beliefern.“

Die schönste Satire schreibt immer noch die Realität – was meinen Sie?


Peter Ditzel