Apothekenabschlag

AOK: Apothekerverbände handeln unverantwortlich

Berlin - 23.01.2013, 10:18 Uhr


Der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, macht seinem Ärger über die derzeitige Abrechnung des Apothekenabschlags Luft: Es sei eine „praxisferne Destruktionspolitik“, wenn die Apothekerverbände nicht mehr bereit seien, bis zur anstehenden Entscheidung des Schiedsverfahrens über die künftige Höhe des Apothekenabschlags geschlossene Verträge zu respektieren.

Die AOK hat einen festen Standpunkt: Der Abschlag, den die Apotheken den Kassen derzeit zu gewähren haben, beträgt 2,05 Euro pro verordneter Packung. Die Apotheker sehen dies bekanntlich anders. Sie meinen – und sind damit nicht allein –, dass die 2,05 Euro lediglich für die vergangenen zwei Jahre gesetzlich festgesetzt waren. Und so seien jetzt wieder die zuvor geltenden 1,75 Euro der korrekte Abschlagsbetrag – jedenfalls so lange noch kein neuer Abschlag feststeht. Dieser soll im Schiedsverfahren bestimmt werden – doch bislang ist nicht einmal klar, wer der Schiedsstelle vorsitzt. Und so haben die Apothekerverbände die Apotheken-Abrechnungszentren angewiesen, ab 1. Januar nur noch 1,75 Euro zu berechnen.

„Das passt nicht zum Ansehen der deutschen Apothekerschaft als zuverlässiger Vertragspartner und zur guten Arzneimittelversorgung vor Ort durch die Apotheken“, lässt nun Deh heute verlauten. Deshalb habe das Vorgehen der Apothekerverbände „negative Nebenwirkungen für das Vertrauen in den DAV und die LAV als seriöse Partner von Kassen und Politik“. Deh weiter: „Die Radikalisierung der Verbandspolitik wirft die Frage auf, ob die privatrechtliche Konstruktion der Apotheken-Abrechnungszentren noch funktionssicher genug ist, um weiterhin eine gesetzeskonforme und störungsfreie Arzneimittelversorgung zu garantieren“. Hier, so meint er, müsse wohl der Gesetzgeber für mehr Sicherheit sorgen.

Deh bezeichnete es als bedauerlich, dass „wegen der Eskalationspolitik des DAV und der Landesapothekerverbände sachliche und rechnerische Richtigstellungen aller Abrechnungen von Rechenzentren erforderlich werden, die nicht den rechtskonformen Abschlag von 2,05 Euro abrechnen“.


Kirsten Sucker-Sket