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Bundesrat
Patientenrechtegesetz beschlossen
Heute hat der Bundesrat grünes Licht für das Patientenrechtegesetz gegeben: Es bündelt erstmalig die Rechte von Patienten. „Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament“, betonte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt werde damit weiter ausgebaut. Kritiker hatten bis zuletzt vergeblich Nachbesserungen gefordert.
Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstütze man künftig einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern, so Bahr. Zudem werde die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen zu Verbesserungen für die Patienten sorgen: Stellt ein Versicherter in Zukunft einen Antrag auf Leistungen, hat die Krankenkasse innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen zu entscheiden. Sollte sie in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, gilt die Leistung als bewilligt.
„Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe“, erklärte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Künftig sei der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten, wodurch die Rechte von Patienten transparenter und verständlicher würden. Zudem müsse der behandelnden Arzt den Patienten umfassend und verständlich informieren und wichtige Umstände in der Patientenakte dokumentieren. „Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen.“
Aus Sicht der Krankenkassen fehlt dem neuen Patientenrechtegesetz jedoch eine patientenfreundlichere Regelungen zur Beweislast. „Um Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Schadensfall zu erleichtern, ist eine weitergehende Beweislastumkehr notwendig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Frank Michalak. Im Gesetz sei zwar die Beweislastumkehr zugunsten der Patienten bei groben Behandlungsfehlern festgeschrieben. Es bestehe aber die Gefahr, dass das Gesetz damit teilweise sogar hinter die bestehende Rechtsprechung zurückfalle.
Auch Kathrin Vogler (Linke), stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss, kritisiert, dass zentrale Forderungen und Erwartungen nicht erfüllt wurden. „Noch nicht einmal ein Entschädigungsfonds für Härtefälle ist in diesem Gesetz vorgesehen, obwohl selbst Experten aus dem Regierungslager dies gefordert hatten.“ Darüber hinaus hatte sich die Linke für strengere Auflagen bei den IGeL-Leistungen ausgesprochen sowie für Barrierefreiheit und den Aufbau eines Dolmetscherpools.
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Berlin - 01.02.2013, 13:29 Uhr