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Reaktion auf AATB
orderLINDA nicht gefährdet
Die Apothekenkooperation Linda sieht ihren Botendienst orderLINDA durch die Ausführungen der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-und Betäubungsmittelwesen zum neu gefassten § 17 Abs. 2 ApBetrO nicht gefährdet. Die Vorschriften zum Botendienst seien nicht neu und was die Beratung betrifft, gewährleiste orderLINDA diese genauso wie die Apotheke vor Ort selbst.
Der Verordnungsgeber hat die Vorschrift zum Botendienst weitgehend erhalten – nach wie vor ist die Zustellung durch Boten der Apotheke im Einzelfall ohne Versandhandelserlaubnis zulässig. Es war zwar zunächst beabsichtigt, die Regelung zu modifizieren und „im Einzelfall“ zu streichen. Doch letztlich wollte man den Botendienst nicht uneingeschränkt zulassen – und damit möglicherweise Präsenzapotheken schwächen. Die AATB führte in ihrem jüngst bekannt gewordenen Fragen- und Antwortkatalog nun aus, der Botendienst sei stets nur im Einzelfall und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gestattet.
„Die Aussagen des AATB besiegeln damit nicht das Ende von orderLINDA, sondern bestätigen die Grundlagen, auf denen orderLINDA aufgebaut ist“, bilanziert eine Unternehmenssprecherin der Linda AG. In der Beratung des Kunden dürfe dabei selbstverständlich kein Unterschied bestehen. Diese müsse aber nicht notwendig bei der Auslieferung, sondern lediglich „in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslieferung“ erfolgen, soweit nicht bereits in der Apotheke oder über Telefon beraten wurde. Insoweit sei die Beratung auch bei orderLINDA gewährleistet: Die Erstauslieferung erfolge durch pharmazeutisches Personal und in Fällen der Auslieferung von Folgemedikationen werde in zeitlichen Abständen ebenfalls durch pharmazeutisches Personal beraten.
Berlin - 08.03.2013, 08:10 Uhr