Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

10.03.2013, 08:00 Uhr


Die Kassen schwimmen in 28 Milliarden Euro, es kommen schon Überlegungen auf, den Gesundheitsfonds abzuschaffen. Die Apothekenbetriebsordnung sorgt weiterhin für Diskussionsstoff: Die Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen hat sich mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung zu Wort gemeldet und zeigt, wie sie die ApBetrO ausgelegt wissen will. Ein Apothekenkongress zeigte, was sich heute im Bereich Apothekenmanagement tut. Gefälschtes Omeprazol ist über die Großhandelslieferkette in Umlauf gebracht worden. Und selbst ein Kammerpräsident wurde nicht vom Apothekensterben verschont und musste seine Apotheke schließen. Mein liebes Tagebuch, ein buntes Treiben auf dem Apothekenmarkt 2013.

4. März 2013

Die Bundestagswahl am 22. September wirft ihre Schatten voraus. Die Grünen haben sich als erste mit ihrem Wahlprogramm unter dem Titel „Zeit für den grünen Wandel“ zu Wort  gemeldet. Apotheken kommen darin nicht vor. Muss man bei den Grünen wohl positiv verstehen, denn das bedeutet, dass wohl die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes (jahrelanges Leib- und Magenthema der grünen gesundheitspolitischen Sprecherin Biggi Bender) nicht mehr (oder zumindest in den nächsten vier Jahren nicht mehr) zur Diskussion steht.

Die FDP zieht mit ihrem Wahlprogramm nach, das sich im Kapitel vier mit der Gesundheitspolitik unter dem Titel „Chancen nutzen – gemeinsam gesund leben“ befasst. Über Apotheker ist darin nur soviel zu lesen, dass eine Politik der Budgetierung u. a. auch zu einem Mangel an Apothekern führen werde. Kein Wort zu Existenzsorgen, zum Nacht- und Notdienst, zum Versandhandel und zum Fremd- und Mehrbesitzverbot. Was auch drin steht: „Wir werden den Weg der letzten vier Jahre in ein freiheitliches und vielfältiges Gesundheitssystem fortsetzen“ – liebes Tagebuch, das kann man auch als Drohung verstehen, oder?

Da ist sie wieder, die Diskussion um den umstrittenen Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel bei kritischen Indikationen wie Schmerz oder Epilepsie. Endlich! Die Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Epilepsievereinigung appellieren an den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband, hier eine Regelung zu finden. Ärzte könnten zwar schon heute das Aut-idem-Kreuz setzen und die Substitution ausschließen, damit der Patient nicht ständig ein anderes Präparat erhält. Apotheken könnten pharmazeutische Bedenken anmelden und nicht austauschen. Aber weder Ärzte noch Apotheker trauen sich, diese Instrumente so richtig zu nutzen. Jetzt sollen Apotheker und Krankenkassen in einem Rahmenvertrag vereinbaren, welche Arzneimittel grundsätzlich von der Substitution ausgeschlossen sind. Nach elf Jahren wilder Substitution wird‘s Zeit, dass eine solche Vereinbarung kommt.

Die Befürworter einer Freigabe der Pille danach werden immer mehr. Jetzt ist sogar die bayerische FDP dafür, dass das Notfallkontrazeptivum rezeptfrei in Deutschlands  Apotheken erhältlich ist. Die Grünen und die SPD in Baden-Württemberg hatten sich bereits zuvor für eine Freigabe der Pille danach ausgesprochen und die Bundes-SPD sowieso. Also, jetzt sollte schleunigst eine Bundesratsinitiative eingebracht werden. Liebes Tagebuch, so ein bisschen vermisst man in der öffentlichen Diskussion eine offiziell geäußerte und hörbare Bereitschaft der Apotheker, dass sie zur Abgabe der Pille danach bereit sind und die Beratung dazu kompetent übernehmen können. Woran liegt‘s? Keine Sorge, der Horst aus Bayern wird schon nicht dagegen poltern.

5. März 2013

Bleiben wir in Bayern: Ende letzten Jahres haben die oberfränkischen Apothekerinnen und Apotheker genau 3.377 Unterschriften von Patienten und Kunden gesammelt, um die Forderung nach einer leistungsgerechten Vergütung zu unterstützen. Jetzt (warum erst jetzt?) hat der Bayerische Apothekerverband die Unterschriftenlisten an Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml (CSU) übergeben. Die Staatssekretärin lobte die Apotheken daraufhin als unverzichtbar, man wolle die Apotheken vor allem im ländlichen Raum stärken. Nun denn, möge es helfen.

Ja, ja, liebes Tagebuch, wenn man nicht weiß, wie die Apothekenbetriebsordnung auszulegen ist, dann könnte ein Blick in die Fragen und Antworten zur Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung helfen, veröffentlicht von der Länderarbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB). Diese Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus den Ländervertretern auf Referatsleiterebene der 16 obersten Landesgesundheitsbehörden (in der Regel der Ministerien). Die Arbeitsgruppe bemüht sich um eine einheitliche Vorgehensweise in den Ländern. Die Arbeitsgruppe ist der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zugeordnet, die ihrerseits an die GMK (Gesundheitsministerkonferenz) berichtet. Alles sehr ist löblich, liebes Tagebuch, man möchte den deutschen Länderflickerlteppich ein wenig vereinheitlichen und willkürlichen und persönlichen Ansichten von Pharmazieräten eine Richtschnur geben.

Beispiel Vertraulichkeit der Beratung in der Offizin: Während sich die Pharmazieräte für 2 Meter Abstand zwischen den Bedienplätzen und auch zu den wartenden Kunden ausgesprochen hatten, (da hätte ich gerne mal in den Apotheken der Herren und Damen Pharmazieräte nachgemessen), sieht die AATB keine Mindestabstände vor. Sie spricht sich eher für organisatorische Maßnahmen aus und wünscht einen „ausreichenden Abstand“, was auch immer das sein mag. Ob man damit schlauer wird?

Auch so ein Streitthema: Beratungspflicht der Versandapotheken. Muss eine Versandapotheke ihre Kunden anrufen und beraten? Man könnte diese Verpflichtung aus der ApBetrO herleiten. Die Versender hatten das Bundesgesundheitsministerium um Klärung gebeten, die prompt kam: Bei Versandapotheken entfalle grundsätzlich die Pflicht, eigeninitiativ zu beraten, nicht aber das Recht des Patienten, beraten zu werden. Geschmeidige Formulierung aus dem Ministerium, die den Versendern gefällt. Die AATB sieht das ein klein wenig strenger und meint, dass im QMS der Versandapotheken festgelegt sein muss, dass Kunden und Patienten ihrem Beratungswunsche entsprechend beraten werden. Na ja, liebes Tagebuch, auch diese Formulierung hat genügend Stretch- und Gummianteile, mit denen man als Versandapo bestens leben kann.

Umso unverständlicher bleibt nach wie vor die restriktive Auslegung zum Botendienst: Die AATB meint, dass eine Apotheke nicht generell Botendienst als Alternative zur Abgabe in der Apotheke anbieten dürfe, sondern nur ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Auch beim Botendienst soll der Patient persönlich spätestens bei der Übergabe der Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal beraten werden, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Tja, liebes Tagebuch, wenn ich das mit den Augen eines Patienten und Kunden sehe, dann muss mir das, sorry, unendlich anachronistisch vorkommen. Warum soll mir meine Apotheke das nicht anbieten dürfen? Und wie passt das alles mit dem Versandhandel zusammen? Einerseits kann ich mich als Kunde aus dem kompletten OTC-Sortiment im Internet selbst bedienen, keine Versandapo muss mich anrufen, aber meine Apotheke um die Ecke darf mir von sich aus nicht generell anbieten, mir meine telefonisch oder per App oder sonst wie bestellten Arzneimittel mit einem Boten nach Hause zu schicken? Da muss ich als Kunde ausnahmsweise und ausdrücklich den Wunsch dazu äußern! Geht‘s noch? Könnte man darin nicht eine Diskriminierung der Präsenzapotheke sehen? Vielleicht sollten Apotheken ein großes Schild in die Offizin hängen: „Fragen Sie uns nach unserem Botendienst – wir dürfen es Ihnen nur anbieten, wenn Sie‘s ausdrücklich wünschen!“ Super-Marketing, gell? Na ja, in ein paar Jahren und einige Gerichtsurteile weiter, wenn die normative Kraft des Faktischen zuschlägt, wird man über solche AATB-Auslegungen der ApBetrO nur schmunzeln können. Bis dahin: schon mal die Versandhandelserlaubnis beantragen.

6. März 2013

Die Realität des Apothekenlebens spielt sich nicht in Behördenstuben ab, liebes Tagebuch. Der Apothekenkongress, veranstaltet vom Management-Forum, zeigte die Bandbreite, wie die Apothekenwelt aussieht. Zum Beispiel Kooperationen: Nur noch etwa 4500 Apotheken sind heute nicht in einer Kooperation. Alle anderen wollen von den finanziellen Vorteilen profitieren. Die Schattenseite: die Mitgliedschaft ist nicht umsonst und die Kooperationen wünschen mehr oder weniger „Verbindlichkeit“ seitens ihrer Mitglieder. Erfahrungen zum Marketing: ein gutes Category Management, also die richtige Platzierung der Packungen, bringt was, nämlich bis zu 12 Prozent mehr im Bereich Sicht- und Freiwahl. Auch ein Kommissionierer kann Vorteile bringen – wenn man ihn erstmal bezahlt hat. Und zum Thema Heimbelieferung: Wenn‘s das Heim nicht unbedingt will – Finger weg vom Verblistern. Wenn aber doch: dann sollte man versuchen, dass Heim oder Kasse etwas dafür bezahlen, zwei Euro sollten es mindestens sein. Ja, liebes Tagebuch, da liegt der Hund begraben.

7. März 2013

28 Milliarden Euro sind – nein – nicht im Lotto-Jackpot, sondern im Rücklagentopf der gesetzlichen Krankenkassen. Einige Milliarden haben auch die Apotheken mit ihren Einsparungen und mit der Umsetzung der Rabattverträge dazu beigesteuert. Allein die Rabattverträge trugen zwei Milliarden zu den Einsparungen bei. Jetzt werden Begehrlichkeiten wach: Finanzminister Schäuble will den staatlichen Zuschuss zum Gesundheitsfonds kürzen. Die SPD denkt sogar darüber nach, den Gesundheitsfonds ganz abzuschaffen. Man wird sehen.

Dass auch die Apotheken von Kammerpräsidenten von der Schließungswelle getroffen werden können, zeigt das Schicksal der Apotheke des baden-württembergischen Kammerpräsidenten Hanke. Für seine Einhorn-Apotheke in Heilbronn, die älteste der Stadt, fand er keinen Nachfolger. Zu schlechte wirtschaftliche Zahlen. Nach über 400 Jahren ist das nun das Aus für diese Apotheke. Hanke bleibt aber weiter Kammerpräsident. Er betreibt noch eine Firma, die Zulassungsdossiers und Gutachten erstellt.

Österreich will‘s clever machen. Ab 2014 dürfen auch Apotheken in Österreich OTC versenden. Wenn schon, denn schon, dachte sich der Österreichische Apothekerverband. Bevor hier die mycares, aporots und ZurRoses den Markt abräumen, machen wir‘s selbst. Der Verband will mit einem gemeinsamen Online-Apothekerportal der österreichischen Apothekerschaft ins Netz und dem Versandhandel Paroli bieten. Das Modell: Online-Bestellung – Filial-Kommissionierung – Selbstabholung. Im Klartext: Der Kunde wählt seine Produkte im Netz, bestimmt seine Apotheke, reserviert die Auswahl und erhält eine  Benachrichtigung, wann er seine Bestellung in seiner Apotheke abholen kann. Na, mein liebes Tagebuch, ob das wirklich so clever ist? Als Alternative zum Versand, der mir die Ware nach Haus bringt? Meine Wette, liebes Tagebuch: Das Modell Österreich wird so schnell verschwinden wie es auf die Beine gestellt wurde.

8. März 2013

Gefälschte Omeprazol-Packungen sind in deutschen Apotheken aufgetaucht. Eingeschleust über die reguläre Großhandelslieferkette. Wie kann das sein? Ratiopharm (Teva), der Originalhersteller von Omeprazol, hat die Chargen, die er nicht produziert hatte, mittlerweile zurückgerufen. Die gefälschte Ware soll dem Vernehmen nach von guter Qualität sein und aus Spanien stammen. Da fragt man sich, wie solche Schachteln in den deutschen Großhandel gelangen können. Liebes Tagebuch, wird der Securpharm-Aufwand am Ende noch seine Berechtigung haben?


Peter Ditzel