Korruption im Gesundheitswesen

Grüne ebenfalls für Gesetzesänderung

Berlin - 14.03.2013, 09:10 Uhr


Die Opposition ist sich einig: Korruption im Gesundheitswesen muss bestraft werden. Nach SPD und den Linken hat nun auch die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Bundestag einen Antrag gestellt. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, insbesondere Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen.

Korruption im deutschen Gesundheitswesen sei kein Bagatelldelikt, sondern ein ernstzunehmendes Problem, begründen die Grünen ihren Antrag. Da sich die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen in der Realität aber häufig als unzureichend erwiesen, sei eine Regelung erforderlich, die eine strafrechtliche Sanktionierung der Bestechlichkeit und Bestechung angestellter und niedergelassener Ärzte sowie anderer Leistungserbringer im Gesundheitswesen wirksam ermögliche. Bei den Ländern solle aber ebenfalls darauf hingewirkt werden, dass das bestehende Berufsrecht um wirksame Verfolgungs- und Sanktionierungsmaßnahmen ergänzt werde.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Einführung von Regelungen, die für mehr Transparenz über die ökonomischen Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens sorgen sollen. Einerseits durch Weiterentwicklung der in §§ 197a, 81a SGB V geregelten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Andererseits durch eine Verpflichtung zur regelmäßigen Veröffentlichung „von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art“ – und zwar für alle Leistungserbringer, für Hersteller von z.B. Arzneimitteln, Diagnostika, medizinischen Geräten, Medizinprodukten, Apothekensoftware sowie Hilfsmittelerbringer.

„Ein positiver erster Schritt“ für mehr Transparenz sei die unlängst von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegebene Broschüre „Richtig Kooperieren“, loben die Grünen. Doch der Aufklärungs- und Informationsbedarf zur Sensibilisierung der Betroffenen dürfte weit über das Maß einer 20-seitigen Broschüre hinausgehen. „Die fehlende gesetzliche Grundlage zur strafrechtlichen Ahndung von Korruption ist deshalb dringend zu schaffen. Eine Minderheit von korruptionsbereiten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern darf nicht das Vertrauen in die Mehrheit der korrekt Handelnden erschüttern.“

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Juliane Ziegler