Bestechung und Bestechlichkeit

Bahr will Korruption im Gesundheitssystem bestrafen

Berlin - 03.04.2013, 09:25 Uhr


Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Korruption bei Ärzten nach einem Zeitungsbericht noch in dieser Wahlperiode unter Strafe stellen. Die Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten solle künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, schreibt der „Tagesspiegel“ am Mittwoch.

Danach ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V geplant, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“.

Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Seit der Bundesgerichtshof im März des vergangenen Jahres entschied, dass Kassenärzte nach geltendem Recht nicht strafbar sind, wenn sie beispielsweise von einem Pharma-Unternehmen Geschenke für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, wurde mehrfach der Ruf nach einer Schließung dieser Gesetzeslücke laut. Sowohl die SPD-Fraktion, als auch Die Linke und die Grünen forderten daraufhin eine Gesetzesänderung.

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dpa/DAZ.online