Finanzreform der Krankenversicherung

Bundesärztekammer warnt vor Bürgerversicherung

Berlin - 18.04.2013, 10:46 Uhr


Die Bundestagswahl im September rückt näher. Nicht nur Politiker positionieren sich – auch Verbände und Organisationen im Gesundheitswesen laufen sich warm und werben für ihre Vorstellungen. Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery warnte heute vor der Einführung einer Bürgerversicherung: „Eine staatliche Einheitsversicherung löst kein einziges Problem unseres Gesundheitssystems, sondern schafft nur neue“.

Mit einer Bürgerversicherung würden nach „wissenschaftlichen Untersuchungen“ zehntausende Arbeitsplätze vernichtet und der Krankenversorgung Finanzmittel in Milliardenhöhe entzogen, mahnt Montgomery. Im Hinterkopf hat er dabei offenbar eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, von der Medien kürzlich berichteten. Die gewerkschaftsnahe Stiftung hatte allerdings betont, dass die Studie noch nicht fertiggestellt sei und die bisherigen Ergebnisse nicht belastbar seien.

Doch in den Ärzteorganisationen war die von SPD, Grünen wie auch Linken favorisierte Bürgerversicherung noch nie beliebt. Und so ist es kaum überraschend, dass Montgomery heute verkündet: „Nur unter Beibehaltung der Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung lässt sich unser Gesundheitssystem zukunftsfest weiterentwickeln“. Und eine bekannt anmutende Reformskzizze hat der Ärzte-Präsident auch schon in der Tasche: das Papier „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland“.

Danach soll am Wettbewerb zwischen GKV und PKV festgehalten, die Finanzautonomie der gesetzlichen Kassen aber wiederhergestellt werden. Der derzeitige Versichertenanteil soll dabei zu einem festen, einkommensunabhängigen und von den Kassen autonom festzulegenden „Gesundheitsbeitrag“ weiterentwickelt werden. Dieser „Gesundheitsbeitrag“ soll unabhängig von Alter, Geschlecht und von Vorerkrankungen erhoben werden und innerhalb einer Kasse für alle Versicherten gleich sein. Unterschiede soll es hingegen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geben.

Um eine zu hohe Belastung von beitragspflichtigen Versicherten mit niedrigen Einkommen zu verhindern, soll der „Gesundheitsbeitrag“ begrenzt werden: Maximal darf der beitragspflichtige Anteil bei 9 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens liegen. Wird die Belastungsgrenze überschritten, findet ein Sozialausgleich statt. Der Arbeitgeberanteil soll nach dem Konzept der Bundesärztekammer auf 7,3 Prozent festgeschrieben werden.

Dringend notwendig ist aus Sicht der Ärzteschaft auch, den Gesundheitsfonds grundlegend neu zu konzipieren und ihn zu reduzieren – „zur Stärkung der Subsidiarität des Gesundheitssystems“. Der Fonds solle künftig den Sozialausgleich sowie Aufwendungen für die ebenfalls neu zu gestaltende Familienmitversicherung finanzieren. Um mehr Generationengerechtigkeit herzustellen, schlägt die Ärzteschaft vor, aus Steuermitteln ein „Gesundheits-Sparkonto“ einzuführen: ein kapitalgedecktes Ansparprogramm aus Steuermitteln für alle in Deutschland geborenen Kinder. Dieses soll die finanziellen Folgen der zukünftigen demografischen Entwicklung abfedern.


Kirsten Sucker-Sket