Bundesrat

Ausschüsse empfehlen Zustimmung zu ANSG

Berlin - 22.04.2013, 15:50 Uhr


Gesundheits-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Bundesrat haben sich grundsätzlich für das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz ausgesprochen. In ihrer Stellungnahme empfehlen die beiden letzteren dem Bundesrat, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Gesundheitsausschuss bemängelt allerdings die „unnötigen Bürokratiekosten“ zur Finanzierung und Verwaltung des Fonds.

Nach Empfehlung des Gesundheitsausschusses soll der Bundesrat „grundsätzlich das Vorhaben, den Apothekennotdienst unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch einen pauschalen finanziellen Zuschuss zu erhalten und in strukturschwachen Gebieten gezielt zu verbessern, um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln jederzeit sicherzustellen“, beschließen.

Wegen der entstehenden Bürokratiekosten folgt dann jedoch die Bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Alternativen zu entwickeln – und zwar zur Verwaltung des Fonds durch einen eingetragenen Verein und zur fehlenden Beteiligung ausländischer Versandapotheken an der Finanzierung. Damit schließt er sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass kosteneffizientere Alternativen wie eine steuerbasierte Finanzierung oder eine pauschale Erhebung von packungsunabhängigen Beiträgen geprüft werden sollten.

Weil die mit dem Gesetzesvorhaben zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für den Apothekennotdienst „auch zeitnah die Apotheken vor Ort erreichen“ sollen, soll die Bundesregierung außerdem zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über die gemachten Erfahrungen mit der Umsetzung berichten. Zur Begründung heißt es: Mit dem ANSG werde in Deutschland „erstmalig ein System etabliert, [das] zusätzliche Vergütungen für den Notdienst von Apotheken mit Hilfe eines Fonds zur Verfügung“ stelle. Naturgemäß gebe es noch keine Erfahrungen mit einem solchen System, insoweit sei die Überprüfung der Wirksamkeit sinnvoll. Dadurch werde gewährleistet, dass im Sinne eines „lernenden Systems“ zeitnah mögliche Nachbesserungen vorgenommen werden könnten.


Juliane Ziegler