Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

12.05.2013, 08:00 Uhr


Man sollte mal eine tiefenpsychologische Abhandlung darüber schreiben, warum einige Apothekerinnen und Apotheker die Boni, Taler und Gutscheine so über alles lieben. Was veranlasst diese Kolleginnen und Kollegen dazu, ihren Kunden 1 Euro pro verschriebenem Präparat zu schenken – wohl wissend, dass dies juristischen Ärger nach sich zieht. Mein liebes Tagebuch, wann wird es auch der letzte wissen: selbst wenn das Wettbewerbsrecht einen Euro noch für vertretbar hält – berufsrechtlich geht gar nichts, und das mit gutem Grund. Wir haben – gottseidank – den einheitlichen Arzneimittelpreis in Deutschland. Trotzdem, sie versuchen’s, frei nach dem Motto: einer geht noch.

6. Mail 2013

Diese gute Gelegenheit will sich die ABDA nicht entgehen lassen – mit Recht: an den anstehenden Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ließen sich noch einige weitere Regelungen andocken, die aus Apothekersicht endlich einmal gesetzlich geklärt werden müssten. Da ist zum Beispiel die längst überfällige Klarstellung im Heilmittelwerbegesetz, dass für verschreibungspflichtige Arzneimittel einheitliche Preise gelten müssen: damit wäre dann endgültig Schluss mit Rx-Boni, auch unter der Spürbarkeitsschwelle. Dann ließe sich auf den Gesetzentwurf noch eine Änderung der Definition unseres Berufsbildes, wie es in der Bundes-Apothekerordnung festgelegt ist, und längst nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, aufsatteln – mein liebes Tagebuch, ja, das ist längst überfällig.

Ist schon interessant, was die verschiedenen Organisationen und Verbände an der Notdienstpauschale zu bemängeln haben, die für Apotheken wirklich nicht üppig ausgefallen ist. Zum Beispiel der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Er lehnt die Finanzierung der Notdienstpauschale über das Packungshonorar ab. Außerdem sei die Umsetzung des Fonds zu bürokratisch. Sie schlagen vor, den 16-Cent-Honorarzuschlag beim Großhandel einzukassieren. Und überhaupt: Nach Meinung der Kassen wurde der Nacht- und Notdienst,  der doch ein originärer Bestandteil der Arzneimittelversorgung durch Apotheken sei, bereits mit der Honorarerhöhung vom letzten Herbst als „leistungsgerechte Vergütung der Apotheken“ berücksichtigt. Hinzu komme, dass die Kassen nicht mit 0,16 Euro, sondern mit 0,19 Euro belastet würden wegen der anfallenden Mehrwertsteuer. Und: die Kassen finanzierten den Nacht- und Notdienst bereits über die Noctu-Gebühr. Mein liebes Tagebuch, es hätte einen natürlich gewundert, wenn die Kassen der Notdienstpauschale kritiklos zugestimmt hätten. Aber dass aus dieser Stellungnahme eine solche Ignoranz der Apothekenleistung ersichtlich wird, spricht Bände. Dabei sind 120 Millionen Euro wirklich nicht die Welt, ja, geradezu ein für die Kassen lächerlicher Betrag.

7. Mai 2013

Noch ’ne Stellungnahme zur Notdienstpauschale, dieses Mal von den EU-Versandapotheken. Sie wollen sich zwar „selbstverständlich“ an der Finanzierung der Pauschale beteiligen (wie nett von denen), lehnen aber die dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zukommenden Kontrollrechte u. a. aus Wettbewerbsgründen ab. Wir erinnern uns: diese Versandapotheken werden dazu verpflichtet, im Rahmen einer Selbsterklärung die Beträge an den DAV abzuführen. Und der DAV darf kontrollieren, ob dies alles ordnungsgemäß geschieht. Das passt den EU-Versendern nicht. Der europäische Versandapothekenverband (ja, auch so einen Verband gibt es!) befürchtet, dass der DAV den ausländischen Versandapotheken in die Karten gucken könnte. Sie sehen darin einen „wettbewerbsverzerrenden Eingriff in das unternehmerische Handeln unserer  Mitgliedsunternehmen“, meint der Verband. Mit den eingeräumten Kontrollrechten hätte der DAV das Recht, „Verwaltungsakte auf ausländischem Territorium zu vollstrecken“. Das ginge schon aus völkerrechtlichen Gründen nicht, meint der Verband. Der europäische Versandapothekerverband will sich dagegen wehren, jedenfalls solange der DAV nicht bereit ist, ausländische Versandapotheken als vollwertige Mitglieder anzuerkennen, und den ausländischen Versandapotheken die Mitgliedschaft im DAV verweigert. Ach, da schau an. Die Daten und Zahlungen sollen daher über ein Rechenzentrum zu einem Pool zusammengeführt und als Gesamtbetrag an den DAV überwiesen werden –  damit keine wettbewerbsrelevanten Daten an den DAV weitergegeben werden.

Und noch ’ne Stellungnahme zur Notdienstpauschale: Prinzipiell ist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) dafür, dass die Apotheker für den Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Er fordert aber eine direkte Finanzierung der Notdienstpauschale durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Hersteller haben Sorge, dass die notwendige Erhöhung der Arzneimittelpreise den Pharmaherstellern angelastet würde. Mein liebes Tagebuch, das ist schon witzig, wenn die Pharmas meinten, die läppischen 16 Cent mehr pro Packung könnten in der öffentlichen Diskussion ihnen angelastet werden. Was sind schon 16 Cent im Vergleich zu den Pharmapreisen generell und zu den sonstigen Erhöhungen.

Und noch ’ne Stellungnahme zur Notdienstpauschale von der Privaten Krankenversicherung: Sie lehnt die Einführung der Notdienstpauschale schlichtweg als „willkürlich“ ab. In ihren Augen sei es problematisch, einerseits die Dienstbereitschaft pauschal zu vergüten, andererseits an der Notdienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro festzuhalten. Der Gesetzentwurf konkretisiere nicht, ob überhaupt ein Finanzierungsbedarf bestehe, und wie ist man überhaupt auf die 16 Cent gekommen, fragt die PKV. Nur wenn man die Maßstäbe zur Begründung der Erhöhung kenne, könnten auch Forderungen nach einer weiteren Erhöhung dieses Beitrags beurteilt werden. Ja, mein liebes Tagebuch, ist immer wieder interessant, wie versucht wird, ein Minizubrot für Apotheken abzubügeln.

Keine Woche ohne ein neues Urteil in Sachen Boni, Gutscheine oder Taler. Aktuell: Ein Berufsgericht in Dresden hat es für berufsrechtswidrig empfunden, dass bei der Einlösung eines Rezepts Taler gewährt werden, hier: pro Rezeptposition ein Taler im Wert von 0,33 Euro. Liebes Tagebuch, wann verstehen es denn die lieben Kolleginnen und Kollegen: auch wenn der Bundesgerichtshof wettbewerbsrechtlich von einer  „Spürbarkeitsschwelle“ von etwa 1 Euro pro Arzneimittel ausgeht, ist selbst der Nachlass, der deutlich unter dieser Schwelle liegt, nicht mit dem Berufsrecht zu vereinbaren. Schluss, aus. In diesem Fall kostete das dem Apotheker 1000 Euro Ordnungsgeld. Das Gericht geht davon aus, dass die Preisbindung bei Arzneimittel „penibel einzuhalten“ ist. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder?

Sterben Apotheker aus? Nein, so weit sind wir noch nicht, liebes Tagebuch. Fakt dürfte allerdings sein, dass sich der Zulauf zum Apothekerberuf in Zukunft in Grenzen hält. Prognosen zufolge werden beispielsweise im Jahr 2025 in Thüringen etwa 400 Apothekerstellen unbesetzt sein, vor allem in ländlichen Regionen. Was könnten die Gründe dafür sein, liebes Tagebuch? Vielleicht die Feminisierung des Berufs mit der Folge von vielen Teilzeitstellen und vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beruf aufgrund der Familienplanung. Dann vor allem: Die Stimmung innerhalb der Apotheker ist nicht besonderes gut, sie klagen über zu wenig Honorar, zu viel Bürokratie und zu viel Gängelung. Das könnte auf Abiturienten, die vor der Studienwahl stehen, abfärben, der Zulauf zum Studium der Pharmazie könnte drastisch sinken. Die durchschnittlich sechs Apothekenschließungen in der Woche haben etwas Morbides an sich, sie signalisieren auch nicht unbedingt einen frischen Beruf, der gebraucht wird. Und dann noch das Gezerre um die Schließung der Pharmazie in Leipzig – wie viele Apotheker braucht unser Land? Vor diesem Hintergrund ist es doch eine löbliche Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen, mit ihrer Kampagne „Helden der Gesundheit“ und einem Tag der Pharmazie (am 7. Oktober in Jena) um pharmazeutischen Nachwuchs zu werben. Angesprochen werden Schülerinnen und Schüler der 10., 11. und 12. Klassen. Klingt gut. Könnte das nicht eine Kampagne in ganz Deutschland werden? ABDA, bitte übernehmen!

8. Mai 2013

In den USA möglich und offiziell: Pfizer mit einer eigenen Website zu Viagra (www.viagra.com), über die der Konzern den Verkauf bzw. Kauf seiner Potenzpille sicher machen (und ankurbeln) will: diskret und nicht gefälscht. Wer über diese Seite bestellt, landet bei der US-Drugstorekette CVS, die das Geschäft abwickelt – natürlich nur gegen Vorlage eines Rezepts. Für Pfizer ist Viagra nach wie vor ein Blockbuster: im vergangenen Jahr setzte das Unternehmen 1,6 Milliarden Euro mit den blauen Rauten um. Möglicherweise wird sich das aber schon bald ändern: Im Juni läuft das Patent für Sildenafil aus, die Generika-Heuschrecken stehen schon in den Startlöchern. Der Sildenafil-Markt, die Fälschungen – das alles dürfte dann noch unübersichtlicher werden. Mein liebes Tagebuch, wie heißt es doch schon heute: Arzneimittel, vor allem Potenzpillen wie Viagra zu fälschen, ist für die Fälscher bereits lukrativer, einfacher und „sicherer“ als das Geschäft mit illegalen Drogen. Versandhandel sei Dank, da kommt noch was auf uns zu.

Über das geplante Präventionsgesetz soll gleich auch die Korruption im Gesundheitswesen eingedämmt werden. Die Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Leistungserbringern oder ihren Angestellten oder Beauftragten soll verboten werden. (Eigentlich ein Unding in Deutschland, dass dies bis heute noch nicht geregelt ist.) Ob es allerdings geschickt ist, das Verbot ins Präventionsgesetz zu packen, liebes Tagebuch, sei dahin gestellt. Das Präventionsgesetz selbst ist nämlich im Bundesrat sehr umstritten. Das bedeutet, es könnte im Gesetzgebungsverfahren aufgehalten werden und damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen.

Immer wieder Störfeuer gegen das ABDA-KBV-Modell, dieses Mal von den sächsischen Hausärzten. Die nämlich hatten die beteiligten Verbände (die Kassenärztliche Vereinigungen von Sachsen und Thüringen, Apothekerkammer und -verband von Sachsen sowie die AOK Plus) aufgefordert, die Bestrebungen, das ABDA-KBV-Modell in Sachsen als einzigem Bundesland einzuführen, aufzugeben. Ganz abgesehen davon, dass dies so nicht stimmt (neben Sachsen ist auch Thüringen dabei), wird als Begründung immer die alte Leier von der gefährdeten Therapiefreiheit der Ärzte angeführt. Mein liebes Tagebuch, warum wollen das die Ärzte nicht schnallen? Ihre Therapiefreiheit ist nicht in Gefahr. Die Rabattverträge haben da mehr Einschränkungen mitgebracht. Na ja, vielleicht geht es auch gar nicht um die Therapiefreiheit, letztlich ist es auch hier nur eine Frage des Gelds: Wie viel bekomme ich, wenn ich mitmache? Und eine Frage der kollegialen Zusammenarbeit mit dem Apotheker – auch da tun sich für manche schier unüberwindbare Barrieren auf. Ein solches Denken passt nicht mehr in unser Jahrhundert!

10. Mai 2013

Weil’s so schön ist, noch weitere aktuelle Urteile vom Bundesgerichtshof zum Thema Bonus. Im einen Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass 1,50 Euro Bonus für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel zu viel sind. Das gehe wettbewerbsrechtlich überhaupt nicht, da ein 1,50 Euro-Bonus den Wettbewerb spürbar beeinflusse. Im anderen Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigte dagegen das Gericht seine Auffassung, dass 1 Euro pro Rezeptposition, auch zum Soforteinlösen, in Ordnung sind. Aber, aber, mein liebes Tagebuch. Wenn jetzt schon wieder so manche lieben Kolleginnen und Kollegen glauben, das als Freibrief für 1-Euro-Bonus-Aktionen nehmen zu können, dann sollten sie es vielleicht doch lieber lassen. Denn sie müssen wissen: Auch die Richter des BGH stellten klar, dass die Sache mit 1,50 Euro, 1 Euro oder auch weniger, also unter der Spürbarkeitsschwelle, allein eine Frage des Wettbewerbsrechts sei. Aber: auch wenn 1 Euro wettbewerbsrechtlich durchgeht, verstößt der 1-Euro-Bonus gegen das Berufsrecht und wird bestraft. Ja, so ist das. Also, was sollen diese Spielchen, die dann am Ende neben Gerichts- und Anwaltskosten noch ein Ordnungsgeld kosten? Lieber durch Leistung, Kompetenz, Freundlichkeit und Lieferfähigkeit überzeugen und Kunden binden als durch billige 1-Euro-Boni, die letztlich immer teuer zu stehen kommen.

 


Peter Ditzel


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