Kompromiss zum Kassenabschlag bis 2015

Stufenplan: 1,85 Euro – 1,80 Euro – 1,77 Euro

Berlin - 23.05.2013, 13:49 Uhr


Der seit Jahren andauernde Konflikt um den Kassenabschlag ist beigelegt: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Paketlösung bis zum Jahr 2015. Der Kassenabschlag wird zunächst ab Jahresmitte auf 1,85 Euro festgesetzt und sinkt dann bis 2015 auf 1,77 Euro. Gleichzeitig werden die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche 2009 und 2010 zurückgezogen. Damit konnte sich der DAV mit seiner Forderung, den Kassenabschlag unter 1,75 Euro zu drücken, nicht durchsetzen.

„Die Verhandlungskommissionen des GKV-Spitzenverbands und des Deutschen Apothekerverbands haben sich am 22. Mai 2013 nach Mediation des Vorsitzenden der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V, Herrn Dr. Rainer Hess, sowie unter Berücksichtigung der Erwägungen der unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle auf eine Paketlösung zum Apothekenabschlag für 2013 bis 2015 und die beiden Klageverfahren über die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 2009 und 2010 verständigt“, teilte das Apothekerhaus jetzt mit. Auf eine aufwändige Rückabwicklung für das fast vollständig mit 1,75 Euro abgerechnete erste Halbjahr 2013 werde verzichtet.

Der Apothekenabschlag wird danach für das zweite Halbjahr ab 1. Juli 2013 auf 1,85 Euro festgelegt, um das Ziel von 1,80 Euro für das Jahr 2013 zu erreichen. Für das Jahr 2014 wird ein Apothekenabschlag in Höhe von 1,80 Euro und für das Jahr 2015 in Höhe von 1,77 Euro vereinbart. „Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück. Damit werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen beendet und für alle Beteiligten klare Rechtsverhältnisse geschaffen“, so die Mitteilung.

Die Vertragspartner hätten sich darauf verständigt, sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 zu einigen. Die Zeit solle zugleich dafür genutzt werden, den Gesetzgeber zu einer Aufhebung der parallelen Vergütungsanpassungsregelungen aus Apothekenabschlag nach § 130 SGB V einerseits und der fixen packungsbezogenen Honorierung nach § 78 AMG über die Arzneimittelpreisverordnung andererseits zu bewegen. Bleibe eine Gesetzesänderung aus, solle der Abschlag von 1,77 Euro Basis für eine Weiterentwicklung des Apothekenabschlags für 2016 sein.

Die vorstehend dargelegte Verständigung steht auf beiden Seiten noch unter Gremienvorbehalt, so die ABDA-Pressestelle. Die Verhandlungspartner müssen bis zum 20. Juni 2013 zustimmen. Angesichts dieser Verständigung wird der Vorsitzende der Schiedsstelle gebeten, die Verhandlungen bis zu diesem Zeitpunkt auszusetzen. „Die Verhandlungspartner heben hervor, dass es sich bei dem nach langen und zähen Verhandlungen gefundenen Kompromiss um eine Lösung handelt, die beiden Seiten große Zugeständnisse abverlangt“, so die Erklärung.

Wichtig dabei sei, dass man an den Verhandlungstisch zurückgefunden und im Wege der Selbstverwaltung nun eine tragfähige Lösung für mehrere Jahre entwickelt habe: „Die Verhandlungsführer sind zuversichtlich, mit dieser Paketlösung die Differenzen zum Apothekenabschlag abschließend für die Jahre 2009 und 2010 sowie für die Jahre von 2013 bis 2015 auszuräumen.“


Lothar Klein