Apothekerkammer Hamburg

Neuer Vorschlag zum Kammerbeitrag

Hamburg - 28.05.2013, 08:29 Uhr


Bei der Apothekerkammer Hamburg steht der Kammerbeitrag wieder auf der Tagesordnung. Bei der Kammerversammlung am 3. Juni soll über ein neues Beitragskonzept abgestimmt werden, bei dem die Beiträge nicht mehr pauschal, sondern nach der Leistungsfähigkeit des Mitglieds bemessen werden. Für Apothekenleiter soll die Umsatzsteuervorauszahllast als Maßstab dienen, für Angestellte das Jahresbruttoeinkommen.

Die intensive Diskussion um den Kammerbeitrag begann in Hamburg vor etwa einem Jahr. Im Frühjahr 2012 hatte die Kammerversammlung einen Entwurf abgelehnt, der einen einheitlichen Prozentsatz auf den Vorsteuergewinn von Selbständigen bzw. das Jahresbruttogehalt von Angestellten als Beitrag vorsah. Im November 2012 hatte die Kammerversammlung die formalen Aspekte einer neuen Beitragsordnung beschlossen, jedoch ohne eine Regelung zur Höhe der Beiträge. Am 3. Juni soll nun über ein neues Beitragsbemessungsverfahren abgestimmt werden, das inzwischen von einer Kommission der Kammer erarbeitet wurde. Wenn dieses Verfahren eine Mehrheit findet, sollen erst im November 2013 die Hebesätze für die Anwendung des neuen Verfahrens und damit letztlich die neuen Beiträge beschlossen werden.

Im Unterschied zum abgelehnten Vorschlag vom Frühjahr 2012 sieht das neue Konzept vor, dass auch in Zukunft 80 Prozent der Beiträge von den selbstständigen Apothekenbetreibern und 20 Prozent der Beiträge von den Mitarbeitern aufgebracht werden. Daher sind für beide Berufsgruppen nun jeweils getrennte Bezugsgrößen und Hebesätze vorgesehen. Bei den Apothekenleitern soll der Beitrag anhand des Umsatzsteuervorauszahlungsbetrages gemäß Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuervorauszahllast) ermittelt werden. Im Vergleich zum Gewinn dürfte diese Größe einfach und zeitnah zu ermitteln sein. Für die anderen Kammermitglieder sind das Jahresbruttohonorar ohne Mehrwertsteuer bei Selbstständigen und das Jahresbruttogehalt bei Angestellten als Bezugsgrößen vorgesehen. Diese Bezugsgrößen multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz ergeben den Beitrag. Die Hebesätze sollen jährlich von der Kammerversammlung beschlossen werden. Als Mindestbeiträge sind jährlich 60 Euro für Angestellte und 240 Euro für Apothekenleiter vorgesehen. Mitglieder, die den Apothekerberuf nicht ausüben, und Pharmazeuten im Praktikum sollen beitragsfrei sein.

Für den Fall, dass dieses Modell keine Mehrheit finden sollte, hat der Vorstand bereits eine Alternative vorgeschlagen. Sie enthält im Kern denselben Mechanismus, der dann aber nur für einen variablen Teil des Kammerbeitrags gelten sollte. Daneben sollte ein einheitlicher Grundbeitrag für alle Mitglieder festgelegt werden. Der Umsatz bzw. das Einkommen würden dann weniger stark zu Buche schlagen. Die Kammerversammlung müsste dann jährlich sowohl die Höhe der Pauschale als auch die Hebesätze für den variablen Teil festlegen.

Das Ergebnis der Kammerversammlung kann also mit Spannung erwartet werden. Dort sei eine schriftliche und geheime Abstimmung vorgesehen, kündigte die Kammer in einem Mitgliederrundschreiben an. Dabei ist zu bedenken, dass die Kammerversammlung im Stadtstaat Hamburg keine Delegiertenversammlung, sondern eine Vollversammlung aller interessierten Mitglieder ist. Daraus ergeben sich mitunter schwer vorhersehbare Diskussionen und Abstimmungsergebnisse.


Dr. Thomas Müller-Bohn