Elektronische Gesundheitskarte

Kassen fordern Sanktionen für Blockierer

Berlin - 27.06.2013, 13:20 Uhr


Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes verliert die Geduld. Seit Jahren wird Geld, Zeit und Arbeitskraft in die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) gesteckt. Doch einen erkennbaren Mehrnutzen hat die mittlerweile von den Kassen an ihre Versicherten ausgegebene Karte nicht. Der Gesetzgeber müsse die Organisationen der Leistungserbringer daher in die Pflicht zu nehmen, die gesetzlich vorgegebenen Zielsetzungen umzusetzen, so der GKV-Verwaltungsrat.

Die Geschichte der eGK ist sicher nicht rühmlich. 2004 wurde ihre Einführung ins Gesetz geschrieben, 2006 sollte sie die Krankenversichertenkarte ablösen. Voranbringen sollte das ehrgeizige Projekt die 2005 gegründete Betreiberorganisation gematik. In dieser mischen die betroffenen Kostenträger (GKV- und PKV-Verband) sowie die Leistungserbringerverbände (u. a. KBV, DAV, DKG) als Gesellschafter mit. Doch die Vorbereitungen zogen sich in die Länge und die bislang hervorgebrachten Ergebnisse sind bescheiden. Zwar geben die Krankenkassen seit einiger Zeit eine neue Versichertenkarte mit Foto aus – von einer Online-Anbindung ist man aber noch ein gutes Stück entfernt.

Nun hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Gesetzgeber aufgefordert, „stringente gesetzliche Rahmen- und Organisationsbedingungen für eine nutzenorientierte Telematikstruktur zu schaffen“. Aufgrund der erheblichen finanziellen Investitionen – geleistet aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber – sei die eGK ohne erkennbaren Mehrnutzen im Vergleich zu der bisherigen Krankenversicherungskarte für die Kassen nicht zu rechtfertigen.

Ziel müsse es sein, mit der eGK die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erkennbar zu verbessern. Dies setze ein gemeinsames Vorgehen von Leistungserbringern, Krankenkassen, Industrie und Politik voraus. Ihren Teil, so meinen Krankenkassen, haben sie erbracht. Nahezu alle gesetzlich Krankenversicherten seien mit der eGK ausgestattet. Auch die Online-Dienste für den Versichertenstammdatenabgleich stünden zum Einsatz bereit. Zudem müssten alsbald weitere Online-Anwendungen starten – im Interesse der Patienten und Beitragszahler. Neben der Basisfunktion der qualifizierten elektronischen Signatur für Leistungserbringer sollen weitere Anwendungen folgen – Stichworte sind hier: Notfalldatenmanagement, Arzneimitteltherapiesicherheit, elektronische Fallakte, Kommunikation Leistungserbringer.

Doch der GKV-Spitzenverband klagt, dass die Zielsetzungen von Teilen der Leistungserbringerorganisationen immer wieder unterlaufen werden. Kritik kommt insbesondere aus der Ärzteschaft. Erst kürzlich hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung gedroht, aus der gematik auszusteigen. KBV-Chef Andreas Köhler meint ebenfalls, dass die Ziele der eGK nicht erreicht worden seien – allerdings sieht er die Schuld nicht bei den Leistungserbringen. „Entstanden ist vielmehr eine rein kassenzentrierte Telematikinfrastruktur für Verwaltungsaufgaben wie das Versichertenstammdatenmanagement“, sagte Köhler vor einem Monat.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverband ist verärgert und ruft nun nach dem Gesetzgeber: „Damit sich die hohen Investitionen […] endlich auszahlen, sind die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielsetzungen umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere verbindlich einzuhaltende Termine einschließlich finanzieller Sanktionen, sofern diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden“.


Kirsten Sucker-Sket


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