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Codein für Kinder
EMA-Ausschuss schränkt Anwendung ein
Die Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA hat Codein, wenn es als Schmerzmittel bei Kindern eingesetzt wird, strengeren Anwendungsbeschränkungen unterstellt. Einstimmig befürwortete es eine Empfehlung des Pharmacovigilance Risk Assessment Comittee (PRAC).
Folgende Empfehlungen hat der Ausschuss bestätigt:
- Codeinhaltige Arzneimittel sollten wegen ihres Risikos für eine Atemdepression nur bei Kindern über zwölf Jahren mit mäßig starken akuten Schmerzen angewendet werden, wenn diese mit Paracetamol oder Ibuprofen alleine nicht in den Griff zu bekommen sind.
- Nach Tonsillektomien oder chirurgischer Polypen-Resektion sollten Codein-haltige Analgetika bei Kindern (< 18 Jahren) überhaupt nicht angewendet werden, da diese Patienten anfälliger für Atemwegserkrankungen sind.
- Die Produktinformationen sollen eine Warnung tragen, dass Kinder mit Atemproblemen Codein nicht anwenden sollten.
Die Produktinformationen sollten eine Warnung tragen, dass Kinder mit Atemproblemen Codein nicht anwenden sollten.
Berlin - 28.06.2013, 16:29 Uhr