Positionen zur Bundestagswahl

GKV macht Front gegen Apotheken

Berlin - 01.07.2013, 12:44 Uhr


Der GKV-Spitzenverband will das Fremd- und Mehrbesitzverbot abschaffen und das prozentuale Apothekenhonorar kappen. Von Apothekenketten verspricht sich Volker Hansen, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Kassenverbandes, mehr Effizienz und eine „Marktbereinigung“. Dies sind zentrale Forderungen des GKV-Spitzenverbandes an die nächste Bundesregierung in einem Positionspapier unter dem Titel „Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung“.

Hansen kritisierte die Strukturen des Apothekenmarktes als „zementiert“. Beispielsweise würden Versandapotheken behindert. Der Vertrieb von Arzneimitteln müsse effizienter und wirtschaftlicher organisiert werden. Dazu gehöre die Möglichkeit, den Apothekenmarkt für andere Vertriebsformen zu öffnen. Hansen: „Dieser Prozess sollte in Gang gesetzt werden. Wir versprechen uns davon einen effizienteren und wirtschaftlicheren Vertrieb und eine Marktbereinigung.“ Ob sich am Ende Versandapotheken durchsetzten, könne nicht beantwortet und müsse dem Markt überlassen werden.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagte, entscheidend sei allein die „Sicherheit“ der Arzneimittelversorgung und „nicht der Weg“. Daher sei keine „Festlegung über die Apothekenlandschaft nötig“. Das betreffe auch die von der Union in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagene mobile Lösung der Arzneimittelversorgung auf dem Land.

In seinem Statement sagte Hansen: „Für den unverändert hochgehaltenen ‚Apotheken-Schutzschild‘ gibt es keine versorgungspolitischen Argumente. Die deutsche Apothekenlandschaft ist noch immer eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone. Selbst Schwarz-Gelb hat daran nichts geändert – trotz aller Bekenntnisse zu Markt und Wettbewerb. Insbesondere das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken gehört abgeschafft. Es passt vorne und hinten nicht, überall sonst Wettbewerb als Antriebsfeder für eine hochwerte und bezahlbare Versorgung einzufordern, bei den Apotheken dann aber historisch zu argumentieren und den Bestandsschutz hochzuhalten. Grundbedingung ist natürlich eine sichere Versorgung. Alle Vertriebswege, die das garantieren, sollten genutzt werden, also auch Pick-up-Stellen und der Versandhandel.“

Im Positionspapier findet sich darüber hinaus eine Aussage zum Apothekenhonorar: Ein „Apothekensterben“ in Deutschland gebe es nicht. Vielmehr dürften unwirtschaftliche Strukturen, etwa durch eine Konzentration auf Ballungsräume, den Beitragszahlern nicht durch übermäßige Erhöhungen der Apothekenvergütung aufgebürdet werden. Die bisher parallelen Wege zur Anpassung der Apothekenvergütung – einerseits über die Arzneimittelpreisverordnung, andererseits über den Apothekenabschlag der Krankenkassen - seien deshalb zukünftig über die Preisvorschrift festzulegen. Der Charakter des Apothekenabschlages als „Großkundenrabatt“ zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung müsse erhalten bleiben. Und: „Zur nachhaltigen Dämpfung der Preisentwicklung muss außerdem die prozentuale Apothekenvergütung – wie beim pharmazeutischen Großhandel - auf einen Höchstbetrag begrenzt werden.“ Zur konkreten Kappungsgrenze wolle sich Verbandschefin Pfeiffer nicht äußern.   


Lothar Klein