Direktabrechnung von Arzneimitteln

Neuer Vertrag zwischen DAV und Debeka

Berlin - 02.07.2013, 12:22 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Privatversicherer Debeka haben einen Vertrag über die Direktabrechnung von Arzneimitteln aller Art abgeschlossen. Er ermöglicht eine unmittelbare Abrechnung zwischen Apotheke und Versicherung, wenn der Wert der vorgelegten Rezepte eines Debeka-Versicherten mindestens 1.000 Euro beträgt. Die Vereinbarung gilt bereits, jede DAV-Mitgliedsapotheke, die Debeka-Versicherte zu ihren Kunden zählt, kann ihr beitreten.

Ziel der neuen Dienstleistung ist, Apotheken einen Schutz vor Forderungsausfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln zu bieten. Abweichend vom üblichen Direkt-Inkasso-Verfahren mit privat versicherten Kunden ist bei der Direktabrechnung vorgesehen, dass die Apotheke die Aufwendungen für verordnete Arzneimittel direkt mit der Debeka abrechnen kann. Hierbei tritt der Versicherte für diese Arzneimittel seinen Erstattungsanspruch an die Apotheke ab. Die Apotheke hat die Möglichkeit, Rezepte von Debeka-Mitgliedern zu „sammeln“, um so den Betrag von 1.000 Euro zu erreichen. Diese kann sie dann insgesamt direkt abrechnen. Das Geld erhält die Apotheke von der Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die teilnehmende Apotheke kann die Teilnahme an der Direktabrechnung jederzeit kündigen.

Zudem prüft die Debeka bei eingereichten Rezepten, ob die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung vorliegen. Dies ist etwa eine gültige Mitgliedschaft, zudem dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Beitragsrückstände vorliegen. Wenn die Voraussetzungen bei einem Versicherten nicht mehr erfüllt sind, informiert die Versicherung die Apotheke. In diesem Fall erfolgt jedoch keine Auszahlung an die Apotheke. Dann trägt die Apotheke das Inkasso-/Direktabrechnungsrisiko, wie bei der üblichen Abrechnung mit privatversicherten Kunden.

Unberührt von der neuen Vereinbarung mit dem DAV bleibt die seit April 2012 bestehende Direktabrechnungs-Vereinbarung zwischen Debeka mit dem Verband zytostatikaherstellenden Apotheken (VZA). Der ausschließlich Zytostatika betreffende Vertrag werde auch in Zukunft fortbestehen, so ein Sprecher der Debeka. Die guten Erfahrungen mit dieser Vereinbarung seien ein wichtiger Grund gewesen, die Möglichkeit der Direktabrechnung auszuweiten und auch anderen Versicherten anzubieten.

Bereits im letzten Jahr hat der DAV einen Vertrag zur Direktabrechnung aller Arzneimittel mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG abgeschlossen.


Kirsten Sucker-Sket