BVA hat sich verrechnet

Gericht kippt Kassenausgleich

Essen - 05.07.2013, 12:26 Uhr


Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen muss das Bundesversicherungsamt (BVA) für 2013 einen millionenschweren Rechenfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen an Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds korrigieren. Dabei geht es um den Risikostrukturausgleich, der die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Kassen berücksichtigt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass durch das Berechnungsverfahren aus dem Fonds systematisch für ältere Versicherte zu wenig gezahlt wurde. Dagegen habe es für jüngere Versichertengruppen Überdeckungen gegeben, was zu Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen geführt habe.

Laut Gericht geht es um etwa 450 Millionen Euro, die wegen des Berechnungsverfahrens jetzt anders verteilt werden müssen. Krankenkassen hatten das BVA verklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Kassen begrüßten den Richterspruch. Die Knappschaft-Bahn-See erklärte, es sei seit Jahren bekannt, dass sich bei der Konzeption des Ausgleichs Fehler eingeschlichen hätten. „Kassen mit vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zu wenig Geld.“ Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, sprach von einem guten Urteil für Patienten und Versicherte. Es beende die Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen. Die Deutsche BKK kommentierte: „Damit werden die bislang benachteiligten Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, gestärkt.“

Die Betriebskrankenkassen (BKK) fordern nun eine umfassende Überarbeitung des manipulationsanfälligen Morbi-RSA. „Die Korrektur eines der vielen Methodenfehler, die gestern das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen angeordnet hatte, reicht dazu nicht aus“, erklärte der Vorstand des BKK Dachverbands Franz Knieps und forderte die Politik zum Handeln auf.


dpa/DAZ.online