Notdienstpauschale

Bundespräsident hat ANSG unterschrieben

Stuttgart/Berlin - 15.07.2013, 17:05 Uhr


Bundespräsident Joachim Gauck hat das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) unterschrieben. Es wird in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Fast ein Jahr hat es dann gebraucht, bis die im Spätsommer 2012 angekündigte Notdienstpauschale in Kraft treten kann. Anfang September letzten Jahres versprach die Regierungskoalition den Apothekern Unterstützung bei den Nacht- und Notdiensten. Schwierigkeiten bei der verfassungsfesten Ausgestaltung der Finanzierung verzögerten die Einführung immer wieder – vor allem die Einbeziehung der Privatpatienten und der Beihilfe machte Probleme.

Das ANSG regelt nun sowohl die Finanzierung wie auch die Verteilung der Pauschale. Aufgebracht wird das Geld über eine Erhöhung des packungsbezogenen Apothekenhonorars um 16 Cent. Diese 16 Cent werden vom Rechenzentrum direkt an den Notdienstfonds, der beim Deutschen Apothekerverband (DAV) angesiedelt wird, abgeführt. Für alle in der Apotheke direkt bezahlten Rx-Packungen muss die Apotheke über die Rechenzentren das Geld an den Fonds abführen. Dieser verteilt das Geld als Pauschale, deren Höhe sich aus der Zahl der insgesamt geleisteten Notdienste und der zur Verfügung stehenden Geldsumme errechnet. Auch die Verwaltungskosten des Fonds müssen aus den Fondsmitteln bestritten werden. Mit den ersten Zahlungen aus dem Fonds können die Apotheken zum Jahresende 2013 rechnen.


Dr. Benjamin Wessinger