Notdienstpauschale

Bundesgesetzblatt veröffentlicht ANSG

Berlin - 18.07.2013, 14:12 Uhr


Der letzte formale Akt zur Umsetzung der neuen Notdienstpauschale ist nun abgeschlossen: Heute veröffentlichte das Bundesgesetzblatt das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz. Damit kann das ANSG zum 1. August in Kraft treten. Voraussichtlich zum Jahreswechsel wird dann erstmals die neue Pauschale an die Apotheken ausgezahlt. Erwartet wird ein Betrag zwischen 200 Euro und 250 Euro.

Am vergangenen Montag hatte Bundespräsident Joachim Gauck den Gesetzestext unterschrieben. Zuvor hatte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen trotz vereinzelter Kritik am bürokratischen Aufwand am 5. Juli passieren lassen. Die Initiative zur Notdienstpauschale war vor allem von der CSU ausgegangen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schloss sich der Initiative an. 

Die Umsetzung der Notdienstpauschale verzögerte sich, weil ein erster Gesetzesentwurf an rechtlichen Bedenken scheiterte. Im zweiten Anlauf folgte die jetzige Konstruktion mit der Erhöhung des Apothekenhonorars um 16 Cent und deren Einzahlung in einen Fonds, der vom Deutschen Apothekerverband (DAV) verwaltet wird. Entsprechend der Anzahl der in einem Quartal geleisteten Notdienste ermittelt der DAV den Auszahlbetrag. Zuvor werden Verwaltungskosten und die Zuführung einer Rücklage abgezogen. Mit einer Auszahlung ist erstmals zum Jahresende zu rechnen. Laut Gesetz kann sich der DAV damit bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Quartals Zeit lassen. Ursprünglich vorgesehen war nur eine Frist von zwei Monaten.


Lothar Klein