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Notdienstpauschale
DAV: Umsetzung erfordert noch viel Einsatz
Ab morgen beginnt für die Apotheker mit Blick auf die Nacht- und Notdienste eine neue Zeitrechnung: Mit dem ANSG tritt zum 1. August die neue Notdienstpauschale in Kraft. Der DAV arbeitet an der praktischen Umsetzung. In einer Mitteilung informiert der Deutsche Apothekerverband über den aktuellen Stand.
Vor allem die Abwicklung der vom Gesetzgeber geforderten Selbsterklärung der nicht zulasten der GKV abgebebenen Rx-Packungen bereitet nach wie vor Probleme. Jetzt hat der DAV dazu ein Verfahren entwickelt, das noch den Praxistest bestehen muss. „Um diesen Meldeprozess so verwaltungsschlank wie möglich zu halten, wurde in enger Zusammenarbeit mit Apothekenrechenzentren und -softwarehäusern der Sonderbeleg Selbsterklärung entwickelt. Dieser Sonderbeleg basiert auf dem Muster 16, sodass er in bereits bestehende Rezeptabrechnungsprozesse eingebunden werden kann“, heißt es in der DAV-Mitteilung.
Entscheidet sich die Apotheke für die Annahme der entsprechenden Serviceangebote der ARZ, so nimmt sie am jeweils ersten Werktag nach Monatsende die Bedruckung des Sonderbeleges vor und reicht ihn gemeinsam mit den anderen Rezepten bei ihrem ARZ ein. Dabei muss für jedes IK, welches die Apotheke verwendet, ein eigener Sonderbeleg bedruckt werden. Das gilt auch, wenn im aktuellen Monat kein Arzneimittel über dieses IK abgegeben wurde. Apotheken, die sich nicht für die Nutzung des ANSG-Serviceangebotes ihres ARZ entscheiden, müssen am ersten Werktag nach Quartalsende für jeden Monat und für jede IK den entsprechenden Beleg ausfüllen und direkt beim Notdienstfonds einreichen.
In der zweiten Augusthälfte erhält jede Apotheke vom Notdienstfonds automatisch per Post mehrere Sonderbelege sowie eine detaillierte Anleitung. Nutzt die Apotheke die ANSG-Services ihres ARZ, so erfolgt die Abrechnung zwischen ihr und dem Notdienstfonds vollständig über das ARZ im Rahmen der normalen Rechnungslegung. Die Bescheide des Fonds gehen an die Apotheke und eine elektronische Kopie an das beauftragte ARZ. Apotheken, die diesen Weg nicht wählen, erhalten die Pauschale direkt vom Fonds. Sie müssten aber wegen des höheren Verwaltungsaufwandes mit einer späteren Auszahlung rechnen, so der DAV.
Damit sind aber noch nicht alle Vorbereitungen abgeschlossen: „Wenn Datenstrukturen, -ströme und -verarbeitung in ihren grundsätzlichen Formen geklärt und die grundlegenden Vereinbarungen mit Apothekenrechenzentren sowie Dienstleistern für die Datenverarbeitung etc. geschlossen worden sind, muss sich der Fonds um eine Vielzahl weiterer Detailfragen kümmern. Hierzu gehört auch der Umgang mit unvermeidlichen Korrekturen der eingereichten Daten“, so der DAV zu den noch offenen Baustellen.
Seit Anfang Juli läuft zudem die personelle Besetzung des Notdienstfonds. Der Aufbau des Fonds wird zurzeit von den beiden externen Errichtungsbeauftragten Rainer Gurski und Karl-Dieter Voß sowie verschiedenen Mitarbeitern der DAV-Geschäftsstelle betrieben. Im August sollen „einige Schlüsselpositionen“ besetzt werden können. Weitere Stellen sollen sukzessive nach dem unabweislichen Bedarf besetzt werden. Geplant waren rund 15 Stellen.
Arbeiten wird der Fonds ab 1. August 2013 in Büros in der Alten Jakobstraße in Berlin. Sie sind circa 15 Geh-Minuten vom Deutschen Apothekerhaus entfernt. Bis Ende August sollen die Büros mit Mobiliar, Computern und Software ausgestattet sein. Das Auswahlverfahren für einen Dienstleister zur Verarbeitung der sensiblen Daten laufe noch, so der DAV.
Berlin - 31.07.2013, 11:58 Uhr