Rezeptdaten

Weichert: Hält an VSA-Aussagen fest

Berlin - 23.08.2013, 10:27 Uhr


Der Konflikt um den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten spitzt sich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu. Nach dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ ist auch Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, nicht bereit, die vom Münchener Apothekenrechenzentrum VSA geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Im Gegenteil: Weichert will seine Aussagen präzisieren und weiter begründen. Um seine Position durchzusetzen, müsste die VSA jetzt Klage einreichen.

„Ich sehe keine Veranlassung, die mir gestern zugesandte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ich werde vielmehr die Aussagen, die ich gemäß VSA unterlassen soll, präzisieren und weiter begründen“, so Thilo Weichert zu DAZ.online. Der Spiegel hatte den schleswig-holsteinischen Datenschützer mit den Worten zitiert. „Für die VSA und den IMS-Konzern ist die illegale Nutzung der Rezeptdaten ein lohnendes Geschäftsmodell, das sie anscheinend solange fortsetzen wollen, bis es ihnen gerichtlich untersagt wird“, sagt Datenschützer Weichert: „Es wäre traurig, wenn die Dienstleister des Vertrauensberufs Apotheker erst durch Gerichtsprozesse zur Vertraulichkeit zu veranlassen wären.“

Auf die Aussage Weicherts hatte Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, direkt wie folgt in seiner Stellungnahme reagiert: "Die Feststellung 'Es wäre traurig, wenn die Dienstleister des Vertrauensberufs Apotheker erst durch Gerichtsprozesse zur Vertraulichkeit zu veranlassen wären' (so Dr. Weichert laut Der Spiegel, Heft 34, S. 119), ist eine mögliche Sichtweise. Die Feststellung 'Es ist traurig, wenn Datenschützer durch das Werfen von Nebelkerzen („Datenschutzverletzung ist offensichtlich“ – ohne dies beweisen zu wollen) das Vertrauen der Patienten in ihre Apotheken untergraben und sich selbst dabei so verhalten, dass sie ihre Rechtsauffassung nur über die Medien und nicht durch Erlass von Bescheiden zum Ausdruck bringen und sich dadurch einer gerichtlichen Kontrolle zu entziehen versuchen'"(so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht) eine andere mögliche Sichtweise.


Lothar Klein