SanimaMed wehrt sich

„Sonosan ist verkehrsfähig“

29.08.2013, 13:48 Uhr


Die in Rumänien ansässige Firma SanimaMed wehrt sich gegen die Behauptung, ihr Tinnitusmittel „Sonosan®“ sei nicht verkehrsfähig. Eine entsprechende Meldung hatte das Portal „Gute Pillen – schlechte Pillen (GPSP)“ verbreitet. Auch in einem Beitrag der ARD-Sendung „Report“ wurde dies berichtet.

Über die GPSP-Meldung berichtete auch DAZ.online. SanimaMed weist nun darauf hin, dass das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hat (Az.: 324 O 282/13). Mit dieser vorläufigen Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung erging und noch nicht rechtskräftig ist, wird es dem pharma-kritischen Portal untersagt, weiterhin zu behaupten, dass es „dem Sonosan®-Anbieter mit deutscher Postfachadresse und rumänischem Firmensitz“ inzwischen gerichtlich untersagt worden sei, „dieses Produkt gegen Tinnitus zu bewerben und in den Handel zu bringen“. Auch die GPSP-Aussage, dass mehrere Gerichtsurteile das Unternehmen hinderten, Sonosan® weiterhin zu verkaufen, erklärten die Hamburger Richter danach für unzulässig. SanimaMed-Geschäftsführer Attila Kurti: „Sonosan® ist in Deutschland verkehrsfähig, studienbelegt und enthält keinerlei verbotene Substanzen.“

„Gute Pillen – schlechte Pillen“ wollte sich auf Anfrage von DAZ.online zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die Meldung zu Sonosan® wurde inzwischen gelöscht. Dagegen ist der Report-München-Beitrag „Unwirksame Tabletten gegen Tinnitus? "Die falschen Versprechen der Pillenhersteller“ im Internet auf der Homepage des Bayerischen Rundfunks weiterhin zugänglich und verfügbar (Stand: 29.8.2013).

Sonosan® ist ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzend bilanzierte Diät) zur diätetischen Unterstützung bei Funktionsstörungen des Innenohrs, insbesondere bei Hörsturz und Tinnitus (Lauer-Taxe, Stand 28.8.2013). Eine Studie zu Sonosan® ist auf der Homepage der Firma SanimaMed einsehbar (http://www.sonosan.de/files/Sonosan_Studie.pdf).


DAZ.online