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Rezeptdatenhandel
Regierung schließt Gesetzesänderung nicht aus
Die Bundesregierung schließt nicht aus, die gesetzlichen Regeln zur kommerziellen Verwertung von Rezeptdaten zu überarbeiten. Man werde die weitere Entwicklung „sorgfältig dahingehend beobachten, ob gesetzlicher Änderungsbedarf besteht“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Außerdem wünscht sich das BMG eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes.
Biggi Bender hatte mit weiteren Abgeordneten der Fraktion bei der Regierung nachgehakt, wie es um den Rezeptdatenhandel bestellt ist. Widmann-Mauz antwortet nun, Rezeptdaten dürften außerhalb des Abrechnungswesens nur in anonymisierter Form übermittelt werden, also wenn die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 6 BDSG, § 67 Abs. 8 SGB X). Neben den bereits bekannten Erkenntnissen zur Datenübermittlung der einzelnen Apothekenrechenzentren lägen der Regierung „keine weiteren eigenen Erkenntnisse“ vor.
Die Überprüfung der Einhaltung der beschriebenen Vorgaben obliege den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, schreibt die Staatssekretärin weiter. In der Ausübung dieser Tätigkeit seien sie unabhängig. „Dass Bundesgesetze vollziehende Behörden der Länder gelegentlich Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen, ist nicht auszuschließen“ – insoweit könnten sich auch unterschiedliche Auffassungen über die Anforderungen an eine Anonymisierung ergeben. „Aus Sicht der Bundesregierung wäre es zu begrüßen, wenn sich die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf eine einheitliche Auffassung verständigten“, so Widmann-Mauz. Ein Prüf- oder Weisungsrecht habe die Bundesregierung aber nicht. In der kommenden Woche beschäftigen sich die Landesdatenschützer erneut auf ihrer turnusmäßigen Konferenz mit diesem Thema.
Bender und Kollegen wollten außerdem wissen, ob es unangemeldete, stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung des Datenschutzes bei den Rechenzentren gebe. Nach ihrer Kenntnis habe es in Bayern nicht nur stichprobenartige Kontrollen, sondern eine Vollkontrolle gegeben, schreibt die Staatssekretärin. In Bremen und Berlin habe es keine unangemeldeten, stichprobenartigen Kontrollen gegeben, weil schlicht „kein Anlass für eine derartige Kontrolle“ bestand. In Hessen hätten bislang keine solchen Kontrollen stattgefunden, und in Sachsen-Anhalt würden Prüfungen von Apothekenrechenzentren derzeit nicht durchgeführt, weil „nach dortiger Kenntnis in Sachsen-Anhalt tätige Apothekenrechenzentren bereits infolge ihres Hauptsitzes in anderen Bundesländern der Prüfung anderer Datenschutzaufsichtsbehörden unterliegen“.
Dr. Konstantin von Notz, Grünen-Sprecher für Innenpolitik und zuständig für Datenschutz, kritisiert, die Bundesregierung bestätige in ihrer Antwort zwar die „bereits seit Jahren“ existierenden „Probleme mit unterschiedlichen Apothekenrechenzentren, die entweder gar nicht oder nur unzureichend verschlüsselte Daten an interessierte Pharmaunternehmen weitergeben“ – dennoch unternehme sie nichts dagegen. Anstatt das strukturelle Problem selbst anzugehen, schiebe sie den schwarzen Peter lieber den Aufsichtsbehörden der Länder zu. „Die Landesdatenschutzbehörden sind aber weder finanziell noch personell in der Lage, den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, und einzelne Behörden wie in Bayern oder Hessen hintertreiben die zwischen den Ländern vereinbarten Schutzstandards durch herabgesenkte Anforderungen.“ Die Grünen fordern laut Notz daher eine rechtliche Klarstellung der Anonymisierungsstandards.
Berlin - 26.09.2013, 11:26 Uhr