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Umstrittene EMA-Entscheidung
Hintergründe zum Tetrazepam-Rückruf
Seit dem 1. August 2013 steht das Benzodiazepin Tetrazepam nicht mehr für die Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen zur Verfügung. Die EMA hat ein Ruhen der Zulassung verfügt. Ein DAZ-Meinungsbeitrag erlaubt einen Blick hinter die Kulissen.
Prof. Dr. Harald Schweim, PD Dr. Martin Überall und Dr. Ute Essner erläutern dabei, wie die Entscheidung für das Ruhen der Zulassung zustande gekommen ist. Folgt man ihren Ausführungen, dann haben sich der EU-Vertreter der Gesundheitsberufe und zehn der 13 EU-Länder, in denen Tetrazepam zugelassen war, für den Erhalt der Verfügbarkeit von Tetrazepam ausgesprochen. Von den 15 weiteren in der EMA vertretenen EU-Ländern haben sich 13 für das Ruhen der Zulassung ausgesprochen. Damit haben, so die Autoren des DAZ-Meinungsbeitrags, die Länder über die Zulassung entschieden, in denen Tetrazepam gar nicht zugelassen war. Sie hätten die Länder mit Tetrazepam-Zulassung quasi gezwungen, Tetrazepam vom Markt zu nehmen. Die Autoren stellen infrage, ob solche Mehrheitsentscheidungen, die in der Politik durch die Demokratie legitimiert sind, auch sinnvoll sind, wenn es um die Entscheidungsfindung für eine bessere Patientenversorgung geht. Den Autoren graut vor allem dann vor solchen Entscheidungen, wenn wie im Falle von Tetrazepam Patienten mit chronischen Erkrankungen betroffen sind, die unter körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen leiden oder wenn es sich um lebensbedrohliche Erkrankungen handelt.
Überall MA; Essner U, Schweim H: Und weg ist es… Hintergründe zur Entscheidung der EMA, Tetrazepam-haltige Arzneimittel vom Markt zu nehmen. DAZ 2013; Nr. 40; S: 58
Stuttgart - 04.10.2013, 16:06 Uhr