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Rezeptdaten
DAPI: Seit Juli 2013 höchste Anforderungen
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat den Datenschutz bei der Auswertung von Rezeptdaten im Juli 2013 als Folge der Diskussion über die Weiterverarbeitung dieser Informationen auf die „höchsten Anforderungen“ umgestellt. „Die an das DAPI gelieferten Datensätze entsprechen damit den strengsten Datenschutzanforderungen“, sagte DAPI-Vorstand Dr. Andreas Kiefer DAZ.online.
Das DAPI erhalte seit Juli 2013 von allen Rechenzentren ausschließlich Daten, „die auch den höchsten Anforderungen unter den für die Rechenzentren zuständigen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Anonymisierung entsprechen“. Gemeint ist damit offenbar das vom NARZ entwickelte Format. „Deanonymisierungslücken aus der Zeit davor sind uns nicht bekannt“, so Kiefer.
Ihm sei allerdings „zu Ohren gekommen, dass es – mit der dafür notwendigen kriminellen Energie – möglich sein soll, anonymisierte Rezeptdaten zumindest teilweise zu deanonymisieren“, so Kiefer weiter. Detaillierte Informationen lägen dem DAPI dazu aber nicht vor. Kiefer betonte: „Sicher ist: Das DAPI beteiligte sich in der Vergangenheit an keinen datenschutzrechtlich relevanten Manipulationen, macht dies gegenwärtig nicht und wird es auch nicht in der Zukunft tun.“
Wie im Gespräch mit der AZ im Juli 2013 angekündigt, stelle das DAPI derzeit seinen Datenfluss um: Die Daten sollen in Zukunft von den Rechenzentren direkt an das DAPI geliefert werden und nicht mehr wie bislang von den Rechenzentren an die WuV, die die Daten dann qualitätsgesichert an das DAPI weitergibt. Im Zuge der Umstellung des Datenflusses sei der dafür eingesetzte Server vom NARZ an einen anderen Standort verlegt worden: „Der DAPI-Server steht seit September 2012 bei einem neutralen Dienstleister in Aachen.“
Berlin - 01.11.2013, 09:00 Uhr