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Anerkennung in der EU
Bundesrat wegen Online-Rezepten besorgt
Die Bundesregierung soll prüfen, wie Online-Arztpraxen wie DrEd im Zaum gehalten werden können. Das fordert der Bundesrat, der heute einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt hat, die die Anerkennung von in anderen EU-Staaten ausgestellten Rezepten regelt. Ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellte Rezepte soll es hierzulande nach Meinung der Länder nicht geben.
Die Verordnung sieht vor, dass ausländische Rezepte deutschen Rezepten gleichgestellt werden, sofern sie die in § 2 Abs. 1 AMVV vorgegebenen Angaben enthalten und von einem dazu berechtigten Arzt ausgestellt wurden. Rezepte, die diesen Anforderungen entsprechen, müssen Apotheken in Deutschland einlösen – also auch Rezepte von ausländischen Online-Praxen wie DrEd, die beim Ausstellen des Rezeptes auf den direkten Kontakt zum Patienten verzichten.
Doch das stößt in den Ländern auf Kritik. Solche Fernbehandlungen sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstoßen gegen das hierzulande geltende ärztliche Berufsrecht, argumentierte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Sie seien zudem mit Gefahren für die Patientensicherheit verbunden, etwa einem erhöhten Risiko von Fehldiagnosen. Dieser Auffassung schloss sich die Länderkammer nun an und fasste eine Entschließung, in der die Regierung zur Prüfung gebeten wird, wie sich die ausnahmsweise Nichtanerkennung von Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt werden, arzneimittel- oder apothekenrechtlich umsetzen lässt.
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Berlin - 08.11.2013, 14:12 Uhr