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Sumatriptan und Zolmitriptan
Länder gegen OTC-Switch
Das Bundesgesundheitsministerium will Sumatriptan und Zolmitriptan unter bestimmten Bedingungen aus der Verschreibungspflicht entlassen – die Länder aber nicht. Sie folgten in ihrer heutigen Sitzung der Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses, der Bedenken geäußert hatte.
Dem Bundesrat lag heute eine AMVV-Änderungsverordnung zur Zustimmung vor, die zunächst vorsieht, dass alle ärztlichen Verschreibungen zusätzlich zum Namen, der Berufsbezeichnung und der Anschrift des verschreibenden Arztes auch dessen Telefon- und – soweit vorhanden – Faxnummer zur Kontaktaufnahme enthalten sollen. Dagegen gab es keine Bedenken. Die gab es dagegen in Bezug auf die ebenfalls geplante teilweise Entlassung der beiden Triptane aus der Verschreibungspflicht.
Gemäß den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht plant das Bundesgesundheitsministerium die teilweise Entlassung von Sumatriptan und Zolmitriptan aus der Verschreibungspflicht. Doch der Bundesratsgesundheitsausschuss hielt die vorgesehenen Bedingungen schon nicht für umsetzbar. Zudem würden die Regelungen der AMVV zu Triptanen damit insgesamt unverständlich, erklärte er. Die Ausschussmitglieder fürchten, dass es in der Praxis zu Fehleinschätzungen kommen wird. Sie empfahlen dem Plenum daher, die geplante teilweise Entlassung abzulehnen. Dieser Einschätzung folgten die Länder heute und votierten dagegen.
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Berlin - 08.11.2013, 14:50 Uhr