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Sumatriptan und Zomitriptan
Migränegesellschaft empfiehlt OTC-Switch
Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion um die Entlassung von Sumatriptan und Zomitriptan aus der Verschreibungspflicht, plädiert die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft für ihre freie Abgabe nach entsprechender Beratung durch den Apotheker. „Beide Medikamente sollten ebenfalls frei verkäuflich erhältlich sein“, fordert Dr. Volker Malzacher von der DMKG – allerdings in kleinen Packungsgrößen.
Die effektivste Behandlung der Migräne stelle – vor allem bei Versagen von nichtsteroidalen Analgetika wie Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Ibuprofen und anderen – die Substanzklasse der Triptane dar, betont die DMKG. Naratriptan und Almotriptan seien aufgrund ihres guten Sicherheitsprofils bereits aus der Verschreibungspflicht entlassen. Es gebe keinen rationalen Grund, warum nicht auch Sumatriptan und Zolmitriptan ohne Rezept erhältlich sein sollten.
Die sieben unterschiedlichen Triptane zeigen sich laut der Fachgesellschaft seit der Markteinführung 1992 als nebenwirkungsarme effektive Medikation zur Behandlung von Migräneattacken. Berücksichtige man Altersgrenzen und Kontraindikationen, sei ihre Anwendung zur Behandlung der Migräne als sicher zu bezeichnen. Auch die zu erwartenden Arzneimittelinteraktionen mit anderen Substanzen seien gering, insbesondere das spezifische Serotonin–Syndrom äußerst selten.
Die DMKG weist jedoch auf die Gefahren eines Übergebrauchs von Kopfschmerzmitteln hin, seien es Analgetika oder Triptane: Er könne zu Dauerkopfschmerzen im Sinne eines Medikamentenübergebrauchskopfschmerzes führen. Die Komplikationsrate sei hier beim nicht angebrachten Gebrauch von Opiaten am höchsten, gefolgt von Ergotaminen und an dritter Stelle den Triptanen. Um den Übergebrauch nicht zu provozieren, sollten Sumatriptan und Zomitriptan – so sie denn aus der Verschreibungspflicht entlassen werden – nach Meinung der Fachgesellschaft daher auf Packungsgrößen von zwei Tabletten begrenzt werden.
Der Bundesrat lehnte am vergangenen Freitag ab, die beiden Triptane aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wie es das Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht eigentlich plant. Die Länderkammer folgte damit der Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses. Er hält die vorgesehenen Bedingungen nicht für umsetzbar und befürchtet, dass es wegen der dadurch entstehenden Unverständlichkeit der AMVV-Regelungen zu Triptanen in der Praxis zu Fehleinschätzungen kommen wird.
Berlin - 13.11.2013, 09:47 Uhr