Apothekerkammer Brandenburg

Dobbert: „Wir wollten nie die Holzhammermethode“

Potsdam - 28.11.2013, 12:49 Uhr


Die Brandenburger Apotheker bleiben bei ihrer Kritik an der Apothekenbetriebsordnung. Und damit ecken sie – allen voran ihr Kammerpräsident Jens Dobbert – bei der ABDA an. Auch in anderen Kammern und Verbänden löst die Hartnäckigkeit der Brandenburger Befremden aus – manche fühlen sich gar „belästigt“. Doch Dobbert und seine Kolleginnen und Kollegen wollen nicht klein beigeben – sie wollen ihr Verständnis von Demokratie im ABDA-System leben können. Dies wurde bei der gestrigen Kammerversammlung in Potsdam deutlich.

In Brandenburg ist der Kontakt zwischen Kammer und Basis eng. Schon kurz nach Inkrafttreten der novellierten Apothekenbetriebsordnung und Dobberts Amtsantritt als Kammerpräsident im Sommer 2012 suchte der Vorstand das Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen. Einerseits ging es darum, sie über die neuen Regelungen zu informieren – andererseits wollte der Vorstand erfahren, ob und wenn ja welche Probleme die Apotheken bei ihrer Umsetzung haben. Hieraus entstanden die „kritischen Elemente“ der Apothekenbetriebsordnung. Diese legte die Kammer den Apotheken im Land für eine Umfrage vor: Der Rücklauf war beachtlich – ebenso die Einigkeit, dass die ausgemachten 17 Punkte wirklich problembehaftet sind. Auf dem Deutschen Apothekertag 2013 brachte die Kammer sie als Anträge in die Hauptversammlung ein. „Uns ist die Brisanz unserer Anträge nicht entgangen“, sagte Dobbert auch gestern vor der Kammerversammlung. „Dennoch entschieden wir uns für den Vorrang der flächendeckenden Versorgung ohne pseudo-qualitätsverbessernde Maßnahmen“.

Immer wieder wurde Dobbert gewarnt, die Apothekenbetriebsordnung aufzuknöpfen – etwa vom Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer. Zu groß sei das Risiko, dass dann auch an anderer – weniger wünschenswerter – Stelle Änderungen folgen. Doch Dobbert konnte und kann diese Gefahr nicht sehen. „Der Vorstand der  Landesapothekerkammer Brandenburg hatte nie die Absicht, die Apothekenbetriebsordnung zu zerschießen“, betonte er auch gestern. Es gehe nur um einzelne problematische Punkte und darum, sich wieder mehr den Patienten zuwenden zu können – und nicht sinnloser Bürokratie.

Dobbert versuchte, der Bundesebene die eigene Position zu vermitteln. Er habe es der ABDA auch überlassen wollen, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann sie mit den Anträgen – so sie denn angenommen würden – an das Ministerium herantreten wollen. Veränderungen sollten sanft herbeigeführt werden. „Wir wollten nie die Holzhammermethode“, so Dobbert. Es sei ihm in den Gesprächen durchaus vermittelt worden, man verstehe, wie die Kritikpunkte zustandegekommen seien und was die Kollegen im Land bewegte. Auch in einer Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes im letzten August, als es um die für den Deutschen Apothekertag eingereichten Anträge ging, habe es keine große Diskussion gegeben – diese sollte in Düsseldorf stattfinden.

So geschah es denn auch – allerdings nur sehr kurz. Die Hauptversammlung war bei Aufruf der Anträge schon fortgeschritten, die Zeit knapp – und der Vorsitzende des Landesapothekerverbands Rheinland-Pfalz beantragte recht rasch, sie in einen Ausschuss zu verweisen. Zunächst habe er noch gedacht, dies sei die persönliche Ansicht eines Delegierten, so Dobbert. Doch offenbar seien schon im Vorfeld entsprechende Strippen gezogen worden. Später – auf der dem Apothekertag folgenden Sitzung des Gesamtvorstandes – erklärt eben jener Kollege, dass er und viele weitere Mitgliedsorganisationen der Meinung gewesen seien, die Anträge zu stellen sei „brandgefährlich“. Darüber hinaus sei auf dieser Sitzung mitgeteilt worden, dass sich viele Mitgliedsorganisationen durch die Brandenburger Anträge „belästigt gefühlt“ hätten. Für Dobbert eine „erschreckende“ Botschaft. Schließlich sei die Apothekenbetriebsordnung Grundlage des täglichen Handelns in den Apotheken. Aber vielleicht müssten auch die Brandenburger einen „Erkenntnisprozess“ durchlaufen, dass am Ende der Schein mehr zähle als das Sein. So habe er zu hören bekommen, in Bayern sei eine Plausibilitätserklärung damit erledigt, dass das Wort auf einen Zettel geschrieben und ein Häkchen dahinter gesetzt wird. Zugleich heiße es, mit der neuen Apothekenbetriebsordnung habe sich die Qualität verbessert. Offenbar werde Pharmazie dort anders gelebt als in Brandenburg, meint Dobbert.

Nächste Woche Donnerstag steht nun die abschließende Beratung der Anträge aus Brandenburg bei der ABDA-Mitgliederversammlung an. Doch die Chancen sehen nicht allzu gut aus: Die Beschlussempfehlungen lauten fast sämtlich, dass die Anträge nicht weiter verfolgt werden sollten. Ausnahme ist ein Antrag, die Voraussetzungen für die Befüllung von Schmerzpumpen wieder zu lockern. Auch die Problematik der Barrierefreiheit soll nicht direkt untergehen. Es wird sich zeigen, wie am 5. Dezember entschieden wird.


Kirsten Sucker-Sket