Nach dem BSG-Retaxurteil

Rahmenvertrag: Verhandlungen werden wieder aufgenommen

Berlin - 06.12.2013, 09:24 Uhr


Am 19. Dezember treffen sich Vertreter des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes, um weiter über die geplanten Änderungen am Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V zu verhandeln. Der DAV hat diese Änderungen längst abgesegnet. Der GKV-Spitzenverband wollte sie hingegen bislang nicht unterzeichnen, sondern zunächst die Urteilsgründe des Bundessozialgerichts im Null-Retax-Urteil abwarten. Diese liegen mittlerweile vor.

Die jüngste Anpassung des Rahmenvertrages hat es in sich – seit Monaten kommen die Vertragspartner nicht voran. DAV und GKV-Spitzenverband wollten mit den Änderungen vor allem Nullretaxationen aufgrund bloßer Formfehler angehen. Dazu verständigte man sich auf umfangreiche neue Bestimmungen. Doch dann entschied am 2. Juli 2013 das Bundessozialgericht (BSG) im Musterstreitverfahren zu Retaxationen bei der Abgabe von Nicht-Rabattvertragsarzneimitteln: Wird ohne Grund ein anderes Arzneimittel abgegeben als das, für das ein Rabattvertrag besteht, sei die Krankenkasse zur Komplettabsetzung berechtigt, urteilte das Gericht. Der GKV-Spitzverband erklärte, erst die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten zu wollen, ehe die hier einschlägige neue Regelung des Rahmenvertrags vereinbart wird. Er wollte diese Bestimmung bei der Unterzeichnung zunächst ausklammern – dies sah wiederum der DAV nicht ein.

Seit letzter Woche liegen die lang erwarteten Urteilsgründe nun vor. Dem Abschluss des neuen Vertrages sollte somit auch aus GKV-Sicht nichts mehr entgegenstehen – ob der Verband noch Änderungsbedarf sieht, war bislang nicht zu erfahren. Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker sieht jedenfalls auch nach der Lektüre der Entscheidungsgründe keinen Grund, an den bereits ausformulierten Regelungen nachzubessern – für ihn sind die Vertragsänderungen schon lange abschlussreif. Für den 19. Dezember habe man sich nun zu einem neuen Treffen verabredet. Vorsichtshalber hat sich der DAV aber auch schon fürs neue Jahr in jedem Monat einen Tag für die Vertragsverhandlungen mit der GKV frei gehalten.

Ein weiterer Knackpunkt der Verhandlungen zum Rahmenvertrag war zudem die Substitutions-Ausschlussliste, die regeln soll, welche Arzneimittel künftig auch im Rahmen von Rabattverträgen nicht ausgetauscht werden dürfen. Auf diese Liste konnten und können sich DAV und GKV-Spitzenverband bekanntlich nicht verständigen. Sie sollte jedoch als Anlage ebenfalls Eingang in den Vertrag finden. Der GKV-Spitzenverband hielt die Liste allerdings für nicht so wichtig, als dass man sie nicht auch noch später hätte nachschieben können.

Die schwierigen Verhandlungen der beiden Vertragspartner in diesem Punkt haben mittlerweile dazu geführt, dass die Schiedsstelle angerufen ist. Zugleich planen Union und SPD für den Fall einer Großen Koalition, dass die Liste vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden soll. Wie es jetzt mit der umstrittenen Liste weitergeht, ist offen. Diese Woche verstrich eine weitere – von der Schiedsstelle gesetzte – Frist für DAV und GKV zu einer einvernehmlichen Einigung. Laut ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz will die Schiedsstelle nun rasch einen neuen Termin festlegen. Noch ist nicht klar, welches Ziel der Schiedsstellenvorsitzende Dr. Rainer Hess dann verfolgt. Möglicherweise wird er nochmals versuchen, eine Lösung zu finden. Anderenfalls wird man auf den Gesetzgeber warten müssen.


Kirsten Sucker-Sket