Illegaler Handel mit Schlankheitsmitteln

Ehepaar aufgeflogen: 75.000 Präparate beschlagnahmt

Berlin - 17.12.2013, 12:29 Uhr


Ein Ehepaar aus dem Landkreis Trier-Saarburg steht im Verdacht, einen schwunghaften Handel mit nicht zugelassenen und gesundheitsschädlichen Schlankheitspräparaten betrieben zu haben. Zollfahnder stellten bei der Durchsuchung ihres Hauses 73.156 Kapseln und 2.400 Teebeutel mit illegalen Schlankheitsmitteln sicher. Dies teilte das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main mit.

Die Hintermänner und Drahtzieher stammen offenbar aus der Ukraine, von wo aus Internetseiten betrieben wurden, über die die Schlankheitsmittel angeboten wurden. Die Bezahlung der von den Käufern bestellten Waren erfolgte durch Überweisung auf Bankkonten im Inland, die von zuvor eingereisten Ausländern eröffnet worden waren. Der 39-jährige Mann und seine 41 Jahre alte Frau aus der Nähe von Trier waren anschließend für den Versand dieser Präparate innerhalb Deutschlands, in die Schweiz und nach Österreich zuständig.

Als Absenderangaben nutzten sie fiktive Personen, was letztendlich die Fahnder auf die Spur der Beiden brachte. Denn Paketrückläufer konnten den Absendern nicht zugestellt werden, weil diese nicht existent waren. „Wir gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand davon aus, dass das Ehepaar mehr als 400 Sendungen in diesem Jahr verschickt hat. Im Gegenzug sind rund 63.000 Euro als Verkaufserlöse auf Bankkonten überwiesen worden, von denen ein Großteil über Prag in die Ukraine transferiert wurde“, so Hans-Jürgen Schmidt, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

Der Handel mit diesen nicht zugelassenen Fertigarzneimitteln stellt eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. In diesem Zusammenhang warnt das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vor den gefährlichen Abnehmpillen, die beispielsweise unter dem Namen "Ultra Effect" angeboten werden. Sie enthalten in unterschiedlicher Dosierung die Arzneiwirkstoffe Sibutramin und Phenolphthalein.

Sibutramin ist in Deutschland wegen bekannter Nebenwirkungen wie Bluthochdruck und akuten Herzerkrankungen verboten. Phenolphthalein gilt als krebserregend und ist ebenfalls verboten. Vor diesem Hintergrund werde dringend davor gewarnt, illegale Schlankheitsmittel im Internet zu bestellen und zu konsumieren.


Lothar Klein